Die Anlagen waren aus Sicht der NI, der Deutschen Wildtier Stiftung und anderer Einwender, wie Kommunen, aus einer Reihe von rechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Betroffen wären u. a. Rotmilan, Graureiher, Schwarzstorch, Wespenbussard und zahlreiche windenergiesensible Fledermausarten wie die Bechsteinfledermaus, der Große Abendsegler und die Rauhhautfledermaus.
„Wenn es der Antragsteller Abo Wind AG mit dem Natur- und Artenschutz wirklich ernst meint, sollte dieser die Entscheidung des RP Kassel jetzt akzeptieren“, so Harry Neumann. Die NI wurde vertreten durch Rechtsanwalt Patrick Habor, Göttingen.
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.
Naturschutzinitiative e.V. (NI)
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