Tag und Nacht haben dutzende Wunderländer an einer Lösung getüftelt, wie es gelingen kann die Ausstellungsfläche für die Gäste sicher zu machen, ohne dass das Besuchserlebnis darunter leiden muss. Herausgekommen ist ein kreatives System für die Einhaltung von Abstandsregeln – die sogenannte Wunderland Straßenverkehrs-Ordnung (WuStVO). Dafür musste ein eigens kreiertes, kilometerlanges Straßensystem auf den Boden geklebt werden. 5 Kilometer verschiedenfarbiges Klebeband, 500 Meter Großfolie und über 600 Verkehrsschilder sorgen für ein spielerisches Einhalten der wichtigen und ernsten Regeln. Mit Einbahnstraßen, geregelten Sackgassen, Kreisverkehren, Bahnübergängen und vielen anderen Dingen, die im echten Leben auf gelernte Weise für den richtigen Abstand sorgen.
In einem großangelegten Stresstest wurde dieses Straßenverkehrsnetz auf Herz und Nieren überprüft. Der Stresstest wurde genau beobachtet und ausgewertet. Am Ende eines nervenaufreibenden Tages stand fest: Das Wunderland kann entsprechend der Hamburger Verordnung mit stark reduzierter Kapazität mit gutem Gewissen wieder eröffnen. Hierzu äußert sich Wunderland-Macher Frederik Braun: „Es war uns wichtig nicht auf Teufel komm raus wieder zu öffnen – wir wollten es nur mit dem guten Gefühl tun, dass wir unseren Besuchern größtmöglichen Schutz in unserer Ausstellung gewährleisten können. Wir machen etwas noch lange nicht, nur weil wir es dürfen.“
Vor dem Wunderland liegt aber noch ein sehr langer Weg. Auch durch die Öffnung mit verringerter Kapazität wird die beliebte Modelleisenbahn nicht genügend Einnahmen generieren, um auch nur annähernd die Kosten für einen Minimalbetrieb zu decken. Mit der Öffnung können aber zumindest ein paar der Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden.
Dennoch wird es weitreichende Einschränkungen geben, wie Zwillingsbruder Gerrit Braun erklärt: „Bis auf weiteres haben wir leider kein Spielraum für den Weiterbau unserer wunderbaren Baubabschnitte Monaco, Provence und Südamerika, so dass über 100 der ‚schaffenden‘ Wunderlandmitarbeiter weiterhin in Kurzarbeit bleiben müssen. Es ist so paradox, unsere Wunderländer wollen so gerne weiterbauen und wir möchten ihnen so gerne eine Perspektive geben, aber unser extra für Ausnahmesituationen gefüllter Notfalltopf soll möglichst noch ins nächste Jahr reichen. Dabei wäre es in so einer Krise so gut für uns und für Hamburg, wenn die neuen Bauabschnitte schnell für große Begeisterung sorgen. Davon sind wir aber nun meilenweit entfernt, wenn keine Lösungen gefunden werden.“
Und so wird ein Wunderland-Besuch in Zeiten von Covid-19 aussehen:
• Ein Besuch ist ab dem 20.05.2020 buchbar. Das Buchungssystem ist bereits wieder freigeschaltet.
• Der Gästedurchlauf wurde drastisch reduziert, sodass lediglich ca. 20 % der eigentlichen Kapazität genutzt werden.
• Mit Betreten des Wunderlandes tritt die Wunderland-Straßenverordnung (WuStVO) in Kraft. Sie hilft den Besuchern und Mitarbeitern auf charmantem Wege beim wichtigen Abstandhalten.
• Bis auf Weiteres führt die WuStVO unsere Gäste als Rundgang durch das Wunderland
• Die Maßnahmen und Regelungen werden fortlaufend an neue Regierungsbeschlüsse sowie hinsichtlich auftretender Schwachstellen angepasst. Die Sicherheit der Wunderland-Besucher ist dabei das oberste Gebot!
• Führungen sind aktuell nicht möglich. Garderobe darf nicht abgegeben werden.
• Eltern mit Kindern unter 8 Jahren wird aktuell vom Besuch abgeraten, wenn sie Abstandsregeln nicht sicher einhalten können.
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