Soeben hat der Bundestag die Verteilung der Maklercourtage neu geregelt. Sie muss künftig zwischen Verkäufer und Käufer je zur Hälfte aufgeteilt werden. Außer natürlich, wenn der Verkäufer sie ganz oder zum größten Teil übernehmen will, was bisher sowohl möglich wie auch gelegentlich Praxis war. Wenn es dem Gesetzgeber mit der Neuregelung um eine Entlastung der Käuferseite gegangen sein sollte, so sieht Haus & Grund Kiel das skeptisch. Da gebe es wirksamere Ansatzpunkte, so Haus & Grund-Geschäftsführer Sönke Bergemann. Dort, wo Immobilien stark gefragt seien, würde sich eine Umverteilung der Maklerkosten auf den Verkäufer mit Sicherheit auf den Preis auswirken. Das wiederum hätte automatisch eine Mehrbelastung der Käufer zur Folge, da der Kaufpreis die Höhe der Grunderwerbsteuer bestimme. Gewinner sei diesen Fällen ausschließlich der Staat. „Aber vielleicht wurde gerade das vom Gesetzgeber billigend in Kauf genommen“, so Bergemann.
„Eigentlich gab es gar keinen Regelungsbedarf“, ergänzt Kai Helbrecht, Abteilungsleiter Verkauf und Bewertung der Immobiliengesellschaft von Haus & Grund Kiel. „Unsere Verkaufskunden müssen sich in einem halben Jahr, wenn das Gesetz wirksam wird, nicht großartig umstellen. Wir empfehlen dem Verkäufer auch jetzt oftmals, 40 % der Maklerprovision zu tragen. Zukünftig wird es dann ein bisschen mehr sein.“ Bedauerlich sei, dass immer nur über die Höhe der Maklerprovision diskutiert werde. Der teuerste Faktor bei den Kaufnebenkosten sei in Schleswig-Holstein schlicht und einfach die Grunderwerbsteuer.
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