Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht in einer aktuellen Stellungnahme an den Bundestagsausschuss für Gesundheit auf eine sozialrechtliche Leerstelle von hoher Brisanz aufmerksam: Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

„So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie corona-bedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können“, fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Es braucht ein Überbrückungsgeld in angemessener Höhe, damit Beschäftigte nicht aus finanzieller Sorge heraus unter Druck geraten, sich in Lebensgefahr zu begeben.“ Das Überbrückungsgeld solle sich an den Regelungen des Kurzarbeitergeldes orientieren, so der Vorschlag des Paritätischen, und 80 Prozent bzw. 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die aufgrund ihres höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf in der konkreten betrieblichen Situation nicht mehr ohne Gefährdung von Gesundheit und Leben beschäftigt werden können und von erheblichen, bis hin zu existenzgefährdenden finanziellen Einbußen bedroht sind.

Der Verband weist darauf hin, dass für Beamt*innen in vielen Bundesländern und bspw. auch im Ausland bezahlte Freistellungen vorgesehen sind, sofern die Beschäftigten zu einer Risikogruppe gehören. „Die Gefährdung beispielsweise von Erzieher*innen in gemeinnützigen Kindertageseinrichtungen, von Pflegekräften oder von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe ist keine geringere als bei Lehrkräften des öffentlichen Dienstes. Wir brauchen eine Lösung, wie wir alle besonders gefährdeten Beschäftigten finanziell absichern, um ihnen den Schutz vor einer Infektion mit erwartbar besonders schwerem Verlauf so gut es geht zu ermöglichen“, so Hesse. Das Überbrückungsgeld sei ein pragmatischer Ansatz, „um den Sorgen und Nöten, die infolge dieser noch nie dagewesenen Pandemie-Krise sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten bestehen, entgegen zu wirken.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24636-0
Telefax: +49 (30) 24636-110
http://www.paritaet.org

Ansprechpartner:
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 24636-305
Fax: +49 (30) 24636-110
E-Mail: pr@paritaet.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel