Nachforderungen bei Bauprojekten aufgrund der Corona-Pandemie sollen fair, rasch und unbürokratisch abgewickelt werden. Dies haben SBB Infrastruktur mit dem Schweizerischen Baumeisterverband, Infra Suisse, der Vereinigung Schweizerischer Bahntechnik-Unternehmen sowie der Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer vereinbart. Der gemeinsam entwickelte Lösungsansatz hilft allen Beteiligten und kann anderen Bauherren als Grundlage dienen.

Die Corona-Pandemie stellt die Baubranche vor grosse Herausforderungen. Bauunternehmen wie auch Bauherren sehen sich mit Mehrkosten konfrontiert. Diese entstehen, weil Baustellen geschlossen werden mussten oder die Arbeiten aufgrund der Schutzmassnahmen aufwändiger sind.
Ziel des gemeinsamen Vorgehens zwischen SBB Infrastruktur und dem Bauhauptgewerbe ist es, für jedes Bauprojekt rasch eine Einigung zu finden. Die Einigung umfasst folgende Eckwerte:

  • Forderungen von Unternehmen, die mit den vereinbarten Grundsätzen einverstanden sind, werden prioritär behandelt.
  • Bei der Ermittlung der Mehrkosten wollen sich SBB Infrastruktur und die Verbände auf bekannte und etablierte Modelle stützen. Die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Herunter- und Hochfahren von Baustellen werden nach den in den einzelnen Werkverträgen vereinbarten Kalkulationsansätzen für Regiearbeiten entschädigt.
  • Für die Dauer, in der auf den Baustellen nicht gearbeitet werden konnte, wird den Firmen, soweit es der Bahnbetrieb zulässt, zusätzliche Zeit eingeräumt. Mehrkosten aufgrund des Stillstands von Baustellen werden je nach Positionen zwischen Unternehmen und SBB Infrastruktur differenziert geteilt.
  • SBB Infrastruktur verlangt von den Bauunternehmen Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus, welche die Schutzmassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit konkretisieren. So kann SBB Infrastruktur verlangen, dass auf einer Baustelle eine Covid-19-Verantwortliche Person eingesetzt wird, um die Einhaltung der Massnahmen zu überwachen. Diese Personalkosten werden von der SBB zu vorgegebenen Tarifen getragen.
  • Die Umsetzung von Schutzmassnahmen gemäss den Vorgaben des Bundes führt zu Mehrkosten. Kosten für den Schutz der Mitarbeitenden werden von den Unternehmen übernommen. SBB Infrastruktur prüft im Einzelfall Kostenbeteiligungen für Mehraufwendungen bei übermässigen Erschwernissen. In welchem Umfang sich SBB Infrastruktur jeweils an den Kosten für die geringere Produktivität beteiligt, wird baustellenspezifisch mit den Bauunternehmen im Einzelfall geprüft.

SBB Infrastruktur und die Branchenverbände des Bauhauptgewerbes tragen mit der fairen, raschen und unbürokratischen gemeinsamen Lösung wesentlich zur Bewältigung der Corona-Krise und der Einhaltung der BAG-Vorschriften bei. Bei den Baustellen stehen weiterhin die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden im Zentrum.

Die Vereinbarung ebnet den Weg, dass SBB Infrastruktur ihre Ressourcen unvermindert auf die Projektierung, Ausschreibung und Realisierung geplanter Bauvorhaben einsetzen kann. Der gefundene Weg kann ein Beispiel und eine Vorlage für die Lösungsfindung zwischen öffentlichen oder privaten Bauherren und Unternehmen sein.

Faktenblatt «Umgang mit Nachträgen rund um COVID-19»

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