Grundsätzlich können seit dem 1. Oktober 2019 theoretisch alle Vorgänge rund um das An-, Um- oder Abmelden eines Autos auch online erledigt werden. Allerdings boten im Februar 2020 erst die Hälfte der Zulassungsstellen in Deutschland den Online-Service an. Bis Juni sollen eigentlich alle Zulassungsstellen online sein. Jetzt in der Coronakrise haben jedoch viele ihren Betrieb zum Teil eingestellt oder eingeschränkt. Deshalb müssen sich Autohalter informieren, welchen Service die Zulassungsstelle ihrer Region zurzeit anbietet. Zudem müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Ausweis mit Onlinefunktion: Alle Services lassen sich nur nutzen, wenn der Halter über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und zugehöriger PIN verfügt. Außerdem wird ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der „AusweisApp2“ benötigt.
Papiere mit Sicherheitscodes: Weitere Voraussetzung für den Online-Service sind Fahrzeugpapiere, die über verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Diese werden während der Online-Zulassung freigerubbelt und in die Formularmaske eingetragen. Klar ist: Auch bezahlt wird online, per EC- oder Kreditkarte.
Fahrzeugalter: Das Abmelden (Außerbetriebsetzung) und Umschreiben ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.
Onlinezulassung: Wenn die Zulassungsstelle den Online-Service anbietet, muss man sich mit einem neuen Personalausweis auch im Internet zunächst einmal gegenüber der Behörde ausweisen. Anschließend sind folgende Schritte notwendig.
1. Legen Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II frei (früher Fahrzeugbrief). Geben Sie den Code und folgende Daten ein: Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Versicherung (Nachweis der KfzHaftpflicht), Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer, (Wunsch)Kennzeichen
2. Anschließend werden die Daten automatisch überprüft. Gleichzeitig werden Sie zum Bezahlen der Kosten aufgefordert – das mögliche Zahlungsmittel bestimmt im Übrigen die Behörde.
3. Nach der Bestätigung aller Daten prüft ein Sachbearbeiter die Eingaben.
4. Sind die Daten korrekt und die Gebühren bezahlt, verschickt die Behörde die Unterlagen wie Zulassungsbescheid, Bescheinigungen und Plaketten per Post gegen Extragebühr. Sie können die Unterlagen auch abholen.
5. Nachdem Sie die Kennzeichen besorgt haben, dürfen Sie die Plaketten und Siegel aufkleben. Ab wann die Zulassung wirksam ist, teilt die Zulassungsstelle schriftlich mit.
AUTO STRASSENVERKEHR erscheint alle 14 Tage und gehört zur Redaktionsgruppe Automobil der MOTOR PRESSE STUTTGART. Inhaltliche Schwerpunkte sind Neuheiten, Tests und Fahrberichte erschwinglicher Modelle sowie lesernahe Kaufberatung und Service.
Motor Presse Stuttgart
Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 182-0
Telefax: +49 (711) 182-1779
http://www.motorpresse.de
S-Press | medien. Agentur für Inhalte
Telefon: +49 (170) 4037-880
E-Mail: axe@s-press-medien.de