Die 19.000 Apotheken in Deutschland können ab sofort die notwendige Hardware bestellen, um den elektronischen Medikationsplan für ihre Patienten bearbeiten zu können und auch für weitere Anwendungen wie das E-Rezept vorbereitet zu sein. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer neuen Refinanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur (TI) geeinigt, nachdem der vorherige Vertrag aus dem Jahr 2018 aus formaljuristischen Gründen nicht in Kraft getreten war. „Die Apotheker begrüßen die baldige Anbindung an die Telematik-Infrastruktur, die eine bundeseinheitliche und sichere Verbindung zwischen Heilberuflern sowie einen echten Mehrwert für Patienten schafft“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender DAV-Vorsitzender. „Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist gesichert, aber nun müssen auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen, die das Herzstück für die sichere Vernetzung darstellen.“ Die Details zur Bestellung und Abrechnung aller TI-Komponenten erhalten die Apotheken von ihren jeweiligen Landesapothekerverbänden. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV.

Die Vereinbarung regelt die Erstattung der Kosten, die dem Apothekeninhaber durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehen. Dazu gehören ein Internetanschluss, eine Institutionskarte (SMC-B), ein Heilberufsausweis (HBA), ein Konnektor (inkl. VPN-Zugangsdienst), stationäre und mobile Kartenterminals sowie ein Update für das Apothekenverwaltungssystem (AVS). Während die Finanzierungsvereinbarung nur für den schon seit 2016 definierten E-Medikationsplan gilt, kann der Konnektor mit einer Erweiterung für das E-Rezept ab 1. Januar 2022 weiterverwendet werden. Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die TI bis 30. September 2020 vorgesehen, doch da bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen sind, sondern nur VSDM-Konnektoren, die ein Update benötigen, kann dieser Stichtag nicht von allen Apotheken erreicht werden. Bereits begonnen hat die Ausgabe von Institutionskarten (SMC-B), die als Schlüssel der Apotheken zur TI fungieren, und von Heilberufsausweisen (HBA), personenbezogenen Sichtausweisen für Apotheker im Scheckkartenformat. Verantwortlich dafür sind die Landesapothekerkammern.

Mehr Informationen unter www.abda.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de

Ansprechpartner:
Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Telefon: +49 (30) 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.de
Dr. Reiner Kern
Pressesprecher
Telefon: +49 (170) 3383851
E-Mail: r.kern@abda.de
Simone Scheffel
Sekretariat Kommunikation
Telefon: +49 (30) 40004-132
E-Mail: s.scheffel@abda.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel