Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erklärt: „Der Leitfaden ist ein Gewinn für die betroffenen Patientinnen und Patienten! Er wird Ärztinnen und Ärzten helfen, kritischen Alkoholkonsum in der Praxis anzusprechen und so aktiv das Thema Sucht aus der Tabuzone zu holen. Sucht ist kein Stigma, sondern eine Krankheit, die behandelbar ist. Auch wenn der Trend insgesamt rückläufig ist, trinken noch immer zu viele Menschen zu viel Alkohol. Darum müssen wir weiterhin Prävention und Hilfe anbieten – frei von Vorurteilen oder Diskriminierung!“
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Alkohol ist ein Zellgift, deshalb gibt es keinen risikolosen Konsum. Jeder Schluck erhöht das Krankheitsrisiko. Als Medizinerin ist es mir besonders wichtig, dafür zu sensibilisieren, dass Alkohol – auch in kleinen Mengen – nicht verharmlost werden darf. Daher freue ich mich sehr, dass wir den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen mit dem neuen Beratungsleitfaden eine Unterstützung für Patientengespräche geben können. Er hilft, die schwierige Problematik sensibel anzusprechen, zu informieren und den Dialog zu unterstützen. Für die gute Zusammenarbeit bei der Entwicklung des Leitfadens bedanke ich mich bei der Bundesärztekammer.“
Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, sagt: „Hausärztinnen und Hausärzte sind oft der erste Ansprechpartner für ihre Patienten. Sie können daher einen riskanten Alkoholkonsum frühzeitig erkennen. Hausärztliche Kurzinterventionen führen in vielen Fällen zu einer deutlichen Senkung des Alkoholkonsums. Allerdings spielt bei einem so sensiblen Thema die richtige Ansprache eine entscheidende Rolle. Hier ist viel ärztliches Fingerspitzengefühl gefragt. Der Leitfaden leistet dabei eine wichtige Hilfestellung.“
Das neue Beratungsmaterial richtet sich an niedergelassene und klinisch tätige Ärztinnen und Ärzte. Alle Inhalte basieren auf den Empfehlungen der wissenschaftlichen S3-Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (Juli 2014). In aufeinander aufbauenden Kapiteln informiert der Leitfaden darüber, was risikoarmer, riskanter beziehungsweise schädlicher und abhängiger Alkoholkonsum ist und wie ärztliche Diagnosen gestellt werden können. Er gibt Empfehlungen und Hinweise für eine ärztliche Kurzintervention, um das Alkoholkonsumverhalten bei den Patientinnen und Patienten positiv zu beeinflussen.
Den Leitfaden ergänzend bietet die BZgA ein Faltblatt „Alkoholkonsum bei Patientinnen und Patienten ansprechen. Auszüge aus dem ärztlichen Manual“ mit wesentlichen Informationen.
Der Leitfaden und das Faltblatt wurden im Rahmen der BZgA-Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ und in enger Kooperation mit der Bundesärztekammer entwickelt. Es handelt sich um eine vollständige Aktualisierung und Überarbeitung der „Kurzintervention bei Patienten mit Alkoholproblemen“ aus dem Jahr 2009.
Zur Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht können gynäkologische Fachkräfte und Hebammen die Praxismodule „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“ ebenfalls kostenlos bestellen.
Als weitere Informationen für Patientinnen und Patienten bietet die BZgA die Broschüren „Alles klar. Tipps & Infos für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol“ sowie ein „Trinktagebuch“ zur Reduktion des Alkoholkonsums.
Die Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ verfolgt das Ziel, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu motivieren. Weitere Informationen unter: www.kenn-dein-limit.de
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