Der LOTTO-Förderpreis des Rheingau Musik Festivals geht in diesem Jahr an den Cellisten Sheku Kanneh-Mason. Die von LOTTO Hessen gestiftete Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 15.000 Euro einer der höchstdotierten Nachwuchskünstlerpreise in Deutschland und wird in diesem Jahr zum 11. Mal an ein außergewöhnliches junges Nachwuchstalent verliehen.

„Wer bereits an der Spitze steht, wird in der Regel mit Auszeichnungen überhäuft. LOTTO Hessen aber möchte ausdrücklich besondere Nachwuchstalente auszeichnen, um ihnen den Weg nach oben zu erleichtern“, beschreibt Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von LOTTO Hessen, die Intention des Preises. In dieser Krisenzeit, die viele Musikerinnen und Musiker in eine prekäre Lage versetzt, liegt LOTTO Hessen und dem Rheingau Musik Festival die Vergabe des LOTTO-Förderpreises ganz besonders am Herzen.

Die Jury des LOTTO-Förderpreises setzt sich zusammen aus dem Dirigenten und Pianisten Christoph Eschenbach, Chefdirigent des Konzerthausorchesters Berlin, dem Intendanten und Geschäftsführer des Rheingau Musik Festivals, Michael Herrmann, Dr. Heinz-Georg Sundermann, dem Geschäftsführer von LOTTO Hessen, und den Programmmitarbeitern des Rheingau Musik Festivals.

Ihre Wahl des Preisträgers begründet die Jury wie folgt: Mit seinem ehrlichen, erdigen Ton und warmen Vibrato umarmt er nahezu jede musikalische Phrase und spielt sich in die Herzen des Publikums. Dabei unterstreicht der junge Cellist bereits von Beginn seiner Karriere an, was ihm wichtig ist: (familiärer) Zusammenhalt, Nachhaltigkeit und Solidarität. Nicht die zahlreichen, einzigartigen und medienwirksamen Fernsehauftritte, sondern vielmehr die dadurch verbundene Aufrichtigkeit und Mitmenschlichkeit machen diesen außergewöhnlichen Künstler zum Vorbild und Hoffnungsträger einer ganzen Generation.“

Der aus Nottingham stammende Kanneh-Mason ist in einem außerordentlich musikalischen Haushalt groß geworden. Als Neunjähriger kam der junge Cellist ans Royal College of Music und erhielt eine intensive Ausbildung, die sich bald durch den Gewinn renommierter Preise auszahlte. Sein Auftritt bei der royalen Hochzeit von Prinz Harry und Meghan Markle im Jahr 2018 machte ihn schließlich mit einem Mal auf der ganzen Welt bekannt. Dass er jetzt den LOTTO-Förderpreis erhalten wird, erfüllt den bescheidenen Musiker mit besonderer Freude: „Vielen Dank, dass ich in diesem Jahr den LOTTO-Förderpreis des Rheingau Musik Festivals zugesprochen bekomme. Es bedeutet mir sehr viel, eine so wunderbare Unterstützung zu erhalten.“

Aufgrund der Absage des Rheingau Musik Festivals 2020 im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, ist es Sheku Kanneh-Mason leider nicht möglich, den LOTTO-Förderpreis bei seinem eigentlich geplanten Konzert am 23.7. auf Schloss Johannisberg vor Publikum entgegenzunehmen. Die Preisverleihung mit dem Künstler soll daher in der kommenden Festival-Saison nachgeholt werden.

Weitere Informationen zum LOTTO-Förderpreis.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheingau Musik Festival Konzertgesellschaft mbH
Rheinallee 1
65375 Oestrich-Winkel
Telefon: +49 (6723) 91770
Telefax: +49 (6723) 917719
http://www.rmf.de

Ansprechpartner:
Sabine Siemon
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6723) 9177-15
Fax: +49 (6723) 917719
E-Mail: siemon@rheingau-musik-festival.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel