In diesem Jahr liegen zwischen Ostern und Ramadan nur knapp zwei Wochen. Doch nicht nur die zeitliche Nähe betonte der Ratsvorsitzende in seinem Schreiben: „Bei allen bestehenden Unterschieden zeigt sich eine elementare Gemeinsamkeit. Die Zusammenkunft mit anderen im Gebet und die gemeinschaftliche religiöse Praxis sind Grundbedürfnisse, die Christinnen und Christen mit Musliminnen und Muslimen verbinden.“
Da durch die Corona-Pandemie derzeit keine Veranstaltungen in Gotteshäusern stattfinden können, wird es auch im Ramadan nicht möglich sein, zum gemeinsamen Gebet in der Moschee zusammenzukommen. Er könne zwar nur erahnen, was es für muslimische Familien und Moscheegemeinden bedeuten muss, wenn Ramadan ohne das abendliche gemeinschaftliche Fastenbrechen und ohne das Gebet in der Moschee stattfindet, schrieb Bedford-Strohm: „Ich möchte Ihnen aber auf diesem Wege die herzlichen Grüße der Evangelischen Kirche in Deutschland übermitteln und Ihnen versichern, dass meine Gedanken und Segenswünsche bei Ihnen sind, auch dann, wenn es in diesem Jahr nicht zu direkten Begegnungen im Monat Ramadan kommen kann“, so Bedford-Strohm.
Zudem betonte der Ratsvorsitzende, wie wichtig derzeit gesellschaftliche Solidarität sei: „Wir halten Abstand, aber wir halten auch zusammen. Das muss für den Dialog und das Miteinander von Menschen christlichen und islamischen Glaubens genauso gelten wie für die Gesellschaft insgesamt. Denn Krisenzeiten sind auch Bewährungsproben für unsere ethischen und religiösen Grundüberzeugungen.“
Hinweis: Die Grußbotschaft zum Ramadan des Vorsitzenden des Rates der EKD ist abrufbar unter https://www.ekd.de/grusswort-zum-fastenmonat-ramadan-2020-55332.htm.
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