Darüber hinaus mussten Reha-Maßnahmen in den Kliniken aufgrund behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auch vorzeitig beendet werden. Auch konnten Rehabilitanden auf eigenen Wunsch eine bereits begonnene Reha abbrechen. In beiden Fällen bietet die Rentenversicherung an, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen.
Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung einen Kurzantrag entwickelt, der bundesweit verwendet werden kann. Der Antrag kann auch verwendet werden, wenn eine Kinder- und Jugend-Rehabilitation abgebrochen werden musste und die Klinik eine erneute Leistung für die betroffenen Kinder und Jugendliche befürwortet.
Weitere Informationen und den vereinfachten Kurzantrag „G0101“ gibt es online unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter dem Menüpunkt Corona in den FAQ Reha und Corona. Der direkte Link zum Formular lautet: www.deutsche-rentenversicherung.de/…
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