Die sich in Liquidation befindlichen Fondsgesellschaften haben eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt gegen Anleger vorzugehen, die eine Ratenzahlungsverpflichtung eingegangen waren. Gefordert werden nicht nur die fällig gewordenen Raten sondern die gesamte noch ausstehende Zeichnungssumme auf einmal.
Offensichtlich möchte der Fonds möglichst schnell zu einer Einigung gelangen und unterbreitet den Anlegern der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG daher auch gleich ein Vergleichsangebot. Das Angebot sieht einen „Nachlass von 21 %“ auf die geforderte Zahlung vor. Weiter sollen die Anleger auf eine Schlusszahlung des Fonds verzichten, d.h. das gesamte eingezahlte Kapital wäre mit dem Verglich endgültig verloren
Die auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die nicht nur zahlreiche Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 bis 3 KG i.L. in Gerichtsverfahren gegen Anlageberater und Gründungsgesellschafter vertritt sondern auch bereits zahlreiche Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG rechtlich betreut, von denen der Fonds ebenfalls die ausstehenden Raten einfordert, hilft Betroffenen bei der Wahrung ihrer Rechte.
Die Rechtslage ist nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte keineswegs so eindeutig, wie es das Anwaltsscheiben darstellen will. „Vielmehr gehen wir davon aus“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München Berlin, „dass die geltend gemachten Ansprüche in vielen Fällen nicht oder nicht in der geforderten Höhe durchsetzbar sind.“ Rechtsanwalt Alexander Kainz rät daher allen betroffenen Anlegern keinesfalls vorschnelle Zahlungen zu leisten, sondern die Ansprüche von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Sofern der Erwerb der Fondsbeteiligung, wie es insbesondere bei der Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG nicht selten der Fall ist, noch keine zehn Jahre zurückliegt, lohnt es sich in vielen Fällen Schadenersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. gegen Anlageberater einer näheren Prüfung zu unterziehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte kann bei der Durchsetzung dieser Ansprüche schon zahlreiche Erfolge vorweisen. So hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für von ihr vertretene Anleger positive gerichtliche Entscheidungen gegen Berater und/oder Gründungsgesellschafter erwirkt. Weiter konnten bereits zahlreiche Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingezahlte Kapital zurück und wird von weiteren, etwaigen Nachzahlungen auf die Beteiligung freigestellt. Im Gegenzug muss er nur die Rechte aus der Beteiligung an den Berater übertragen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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