– Zuschüsse (Soforthilfe II): IBB überweist rund 900 Mio. EUR an mehr als 100.000 Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler Summe steigt bis Donnerstag auf rund 1,4 Mrd. EUR
– Antragspause ab heute 12:00 Uhr, um auf einheitliches Bundesprogramm umzustellen
– Ab Montag, 6. April, 10:00 Uhr, geht es mit dem Bundesprogramm weiter, das mit knapp 2 Mrd. EUR an Fördermitteln dotiert ist
– Alle bisher eingereichten Anträge werden bearbeitet
– Warteschlange nahezu abgearbeitet
– Nummern aus Wartschlange werden ins neue Programm übernommen
Seit Freitag, 27. März 2020 vergibt die IBB im Auftrag des Landes Berlin Zuschüsse für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer*innen. In einer Kombination von Bundes- und Landesmitteln gibt es bislang Zuschüsse bis 14.000 Euro (Unternehmen bis 5 Beschäftige) bzw. 15.000 Euro (Unternehmen zwischen 6 und 10 Beschäftigte).
„Bis zum gestrigen Dienstagabend hat die IBB rund 900 Mio. EUR an mehr als 100.000 Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer*innen angewiesen. Und die Summe steigt bis Donnerstag auf rund 1,4 Mrd. EUR. Damit erhalten die durch die Corona-Epidemie in Notlage geratenen Unternehmer*innen staatliche Hilfe so schnell wie in keinem anderen Land in Deutschland,“ sagt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der IBB. „Ich bin sehr froh, dass wir diese kurzfristige Beauftragung des Senats so erfolgreich umsetzen und damit die Geldnöte von so vielen Berliner Unternehmer*innen und Soloselbstständigen überbrücken konnten. In keiner Region Europas konnten so hohe Beträge an so viele Unternehmer*innen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen in nur drei Arbeitstagen überwiesen werden. Ich bedanke mich bei allen Beschäftigen, die das in den letzten Tagen und Wochen in Tag- und Nachtschichten bewältigt haben.“
Der Senat von Berlin hat beschlossen, die bisherige kombinierte Beantragung aus Landes- und Bundesmitteln in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. In diesem Programm stehen ab Montag, 6. April 2020, 10:00 Uhr, Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von dann 9.000 EUR und 6-10 Beschäftigten in Höhe von 15.000 EUR zu Verfügung. Programmdetails veröffentlichen wir in den kommenden Tagen auf unserer Webseite.
Alle bis heute, 12:00 Uhr, im System eingegangenen Anträge werden bearbeitet und ausgezahlt. Ab heute, 12:00 Uhr, tritt eine Antragsannahmepause in Kraft, die bis Montag, 6. April 2020,10:00 Uhr, dauert. Alle nach dem 1. April, 12:00 Uhr, noch in der Wartschlange befindlichen Wartenden behalten ihre Position in der Warteschlange und können dann ab Montag, 10:00 Uhr, im einheitlichen Bundesprogramm weiter beantragen. Dafür stehen knapp 2 Mrd. EUR an Fördermitteln zur Verfügung. Die Details zum Bundesprogramm und die angepassten FAQ veröffentlichen zeitnah auf unserer Webseite.
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