Kontaktbeschränkungen
Die Freikirchenleitung weist darauf hin, dass die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen weiter ihre Gültigkeit haben. Dazu gehört die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern bei Begegnungen mit Personen. Die Empfehlung zum Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann, etwa beim Einkauf oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Bewältigung der dienstlichen Aufgaben im Home-Office (Heimarbeit) wird so weit wie möglich weiter fortgesetzt. Die Umsetzung eines noch in Arbeit befindlichen Hygienekonzepts, mit dem Ziel, Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.
Nachverfolgungs-App
Die Freikirchenleitung unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung um eine Nachverfolgungs-App (tracing-app) für Smartphones und empfiehlt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, diese App bei Verfügbarkeit und nach einer abschließenden datenschutzrechtlichen Prüfung und Freigabe auf den Dienstgeräten zu installieren.
Veranstaltungen
Alle „Großveranstaltungen“ sind bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, empfehlt die Leitung für den Bereich der Freikirche und den mit ihr verbundenen Jugendverbänden dringend, alle für diesen Zeitraum geplanten Maßnahmen wie Gruppenreisen, Freizeiten, Pfadfinderlager und ähnlich gelagerte Veranstaltungen abzusagen. Für die Zeit in den ersten Septemberwochen können noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden, es wird aber empfohlen, auch hier eher Stornierungen einzuplanen.
Gottesdienste
Gottesdienste und gottesdienstliche Versammlungen und Zusammenkünfte sollen bis auf Weiteres auf mediale Wege beschränkt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt könnten keine Angaben darüber gemacht werden, wann Gottesdienste in den Adventgemeinden wieder regulär stattfinden können. Informationen dazu würden im Zuge der aktuellen Gespräche der Bunderegierung mit Vertretern der Religionsgemeinschaften erwartet.
Privates Reisen und Besuche
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, gelte auch weiterhin die Aufforderung, generell auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Das betreffe auch Inlandsreisen und überregionale tagestouristische Ausflüge.
Dauer der Maßnahmen
Diese Maßnahmen gelten für den Bereich der Freikirche ebenfalls bis 3. Mai 2020. Eine Ausnahme bilden die erwähnten Veranstaltungen, die bis zum 31. August 2020 untersagt sind.
Die Vorstände des Nord- und Süddeutschen Verbandes der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wollen alle zwei Wochen die Maßnahmen evaluieren und zeitnah nach weiteren Veröffentlichungen der Bundesregierung und der Bundesländer die für die Freikirche wichtigen Verordnungen und Empfehlungen bekannt geben.
Diese Stellungnahme ist auch auf dem neu eingerichteten Blog unter https://blog.adventisten.de zu finden.
Die Lockerungsbeschlüsse der Bundesregierung im Wortlaut:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1744226/bcf47533c99dc84216eded8772e803d4/2020-04-15-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1
Die Ansprache von Pastor Johannes Naether kann hier angeschaut werden:
https://youtu.be/5bl1TJCISOk
In Deutschland gibt es rund 35.000 mündig getaufte Siebenten-Tags-Adventisten in 555 örtlichen Adventgemeinden. Weitere Informationen unter www.adventisten.de.
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