Die Anbieter von privatem Hörfunk und lokalem/regionalem Fernsehen bedürfen zur Bewältigung der Corona-Krise staatlicher Unterstützung in Form von Beihilfen. Das ist der Kern eines Positionspapiers, das die APR den Medienanstalten, den Ländern und dem Bund vorgelegt hat. Sie differenziert dabei zwischen der Betroffenheit der Medienanbieter als Wirtschaftsunternehmen, die die Liquiditätshilfen des Bundes und der Länder wie alle anderen Wirtschaftsteilnehmer auch in Anspruch nehmen können. Daneben haben die privaten Rundfunkveranstalter eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen, sie sind kritische Infrastruktur bei der Information der Bevölkerung insbesondere im lokalen und regionalen Bereich. Der Staat hat ein jederzeit aktivierbares Recht amtlicher Durchsagen, sollten die Medien nicht von sich aus diese Aufgabe erfüllen. Eine Reduzierung der Kosten für die Ausstrahlung ist nicht möglich und die Inanspruchnahme von Kurzarbeit für Redaktionen schwierig.

„Wir erhalten in diesen Tagen große Anerkennung für unsere redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor allem für ihre Berichterstattung vor Ort. Wir schalten aus Kostengründen keine Sender in der Fläche ab. Dagegen verzeichnen wir massive Ausfälle von Werbung als Folge des allgemeinen wirtschaftlichen Stillstandes“, beschreibt APR-Vorsitzende Olaf Hopp die Situation. Die lizenzrechtlichen Vorgaben an die privaten Veranstalter gelten unverändert fort und würden von den Medienanstalten im Kern kontrolliert, ergänzt die APR.

Die Interessenvertretung der privaten Rundfunkanbieter regt gegenüber den Ländern und dem Bund an, die durch die Aussetzung wesentlicher Insolvenzpflichten zur Verfügung stehende Zeit dafür zu nutzen, im Rahmen der allgemeinen Unterstützung der Wirtschaft die Liquidität der Sendeunternehmen zu sichern. Ein Beitrag zur langfristigen Sicherung der Medienlandschaft sei es, wenn durch Beihilfen die Kosten für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe während der Zeit der Krise vom Staat übernommen würden. Das würde die Gefahr der Überschuldung bei einzelnen Unternehmen mindern. Die APR sieht im europäischen Beihilferecht keine Hindernisse. „Wir dürfen aber keine Zeit verlieren und müssen ein Konzept formulieren und der europäischen Kommission zur Kenntnis zu geben, um die vielfältige Landschaft von privatem Hörfunk und regionalem/lokalem Fernsehen zu erhalten“, so Olaf Hopp abschließend.

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