Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zeigt sich der CGB enttäuscht von den minimalen Lockerungen der zur Eindämmung der Corona.Pandemie getroffenen Maßnahmen, auf die sich gestern die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder verständigt hat.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Statt eines konkreten Zeitplans für die Rückkehr zur Normalität haben sich die Regierungschefs lediglich auf einige kosmetische Lockerungen für den Einzelhandel verständigt, die für die Wirtschaft keine nennenswerten Erleichterungen bringen, wie auch der Präsident des Kieler Weltwirtschaftsinstituts betont. Die Regierungschefs nehmen es damit bewusst in Kauf, dass es über die Corona-Krise in Deutschland zu einem Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit kommt. Die Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpaket der Bundesregierung sowie die entsprechenden Landesprogramme bieten nur Überbrückungshilfen, keine Existenzsicherung.“

Gefahren sieht der CGB insbesondere für die mittelständischen Betriebe, die in Deutschland 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 80 Prozent aller Ausbildungsplätze bereitstellen. Nach einer Umfrage des Bundesverband mittelständischer Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschland e.V. ((BVMG), veröffentlicht am 16. April auf der Internetseite des Verbandes, steht jedes zweite mittelständische Unternehmen vor dem Aus, wenn der Shutdown der Wirtschaft noch weitere vier Wochen anhält. Soweit darf es nicht kommen.

Rudolph: „Die Leopoldina hat in ihrer Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Abwägung der Perspektiven der zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglichen Maßnahmen nicht nur gesundheitliche Aspekte, sondern auch die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Es wird Zeit, dass die Politik endlich dementsprechend handelt.“

Der CGB hat bereits in seiner Pressemitteilung vom 8. April mehr Augenmaß und Differenzierungen bei Verboten und Geboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefordert. Er bekräftigt heute diese Forderung. Entscheidend sind Maßnahmen, mit denen das Risiko von Neuinfektionen minimiert wird, also insbesondere Hygienevorschriften und Abstandsgebote. Massenveranstaltungen bleiben daher zu Recht verboten. Aber warum dürfen sich in einer Aldi-Fiale 40 Kunden gleichzeitig aufhalten, während Besuche von Gaststätten, in denen insbesondere im Bereich der Außengastronomie Sicherheitsabstände leicht organisieren und kontrollieren lassen weiterhin verboten bleiben?

Warum dürfen ab Montag nur Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m² wieder öffnen, wo sich doch gerade in größeren Geschäften Abstandsgebote viel leichter realisieren und durchsetzen lassen als in kleinen Geschäften?

Warum bedarf es für Städte wie Bremerhaven, mit einer seit mehr als einer Wochen stagnierenden Zahl von 26 Corona-Infizierten, von denen bereits 18 genesen sind, weiterhin derselben Einschränkungen und Verbote wie für Aachen und Region mit 1557 Infizierten ( 280 pro 100.000 Einwohner) oder Rosenheim mit 1609 Infizierten (616 pro 100.000 Einwohner)?

Der CGB erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und sich nicht hinter parteiübergreifenden Gemeinschaftsentscheidungen verstecken.

 

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