Ein Hinweis zu gestreckten Prüfungen:
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren und diese nicht ablegen konnten, können ihre Prüfung nach derzeitigem Stand im Herbst 2020 nachholen.
Zum Verständnis: Einige Ausbildungsverordnungen regeln, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen besteht. Das Berufsbildungsgesetz spricht in diesem Fall von einer gestreckten Abschlussprüfung. Hier ersetzt die Abschlussprüfung Teil 1 die Zwischenprüfung. Sie findet in der Regel in der Mitte der Ausbildungszeit statt. Im Vergleich zur Zwischenprüfung fließt das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 in die Note der Gesamtprüfung ein.
Die Verschiebung der Abschlussprüfung Teil 1 ist notwendig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie die Vorgaben des Landes einzuhalten.
„Wir arbeiten daran, die Ausbildungschancen in 2020 aufrecht zu erhalten. Die Berufliche Ausbildung und damit die Qualifizierung von Fachkräften für morgen, ist gerade in schwierigen Zeiten ein richtungsweisendes Signal für eine starke Wirtschaft und Beschäftigung“, so Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil.
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