Seitdem die Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kitas und Schulen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, müssen häufig die Angehörigen die vollständige Betreuung zuhause sicherstellen. Viele Familien sind damit schnell überlastet. Hinzu kommt, dass die sonst üblichen ambulanten Unterstützungsangebote wie Familienentlastende Dienste aktuell kaum bis gar nicht zur Verfügung stehen. Damit die Ansprüche auf den für Unterstützungsleistungen einsetzbaren Entlastungsbetrag nicht verfallen, sondern auch später in Anspruch genommen werden können, hatte die Lebenshilfe bereits gefordert, die Frist für die Nutzung des Entlastungsbetrages (Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch XI) zu verlängern. Die Lebenshilfe begrüßt nun, dass ihr Vorschlag im seit gestern vorliegenden Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgegriffen worden ist. Danach sollen die 2019 nicht beanspruchten Entlastungsleistungen noch bis zum 30. September 2020 eingelöst werden können. Außerdem soll die Struktur dieser Unterstützungsangebote gesichert werden, in dem Mehrausgaben und Mindereinnahmen ausgeglichen werden.

Erfreulich ist auch, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen in einem Brief an die Lebenshilfe anerkannte, dass die aktuelle Schließung von Kitas und Werkstätten eine akute Pflegesituation darstelle und somit die pflegenden Angehörigen, die nun plötzlich in eine Betreuungssituation gekommen sind, grundsätzlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44 a Sozialgesetzbuch XI) für bis zu zehn Arbeitstage haben. Dafür müssen die Angehörigen einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.

Unbeantwortet vom Gesundheitsministerium blieb jedoch bislang die Forderung der Lebenshilfe, dass Frühförderstellen für Kinder mit Beeinträchtigung, die ihre Leistungen derzeit nicht anbieten dürfen, auch von der gesetzlichen Krankenversicherung Ausgleichszahlungen erhalten, um langfristig ihre Existenz zu sichern. „Wir sind dankbar für die wichtigen und umfangreichen Schutzschirmpakete. Allerdings verstehen wir nicht, warum mit dem aktuellen Schutzschirm im Umfang von einer Milliarde Euro die medizinischen Leistungen in der Frühförderung nicht abgedeckt sind. In der Frühförderung gilt wirklich, dass man mit wenig Geld Entscheidendes für Kinder mit Beeinträchtigungen bewirken kann. Daher müssen Frühförderstellen mit ihrer Komplexleistung abgesichert werden, hier muss Minister Spahn unbedingt noch nachbessern“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Gesundheitsministerin a.D.

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In rund 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4370 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 121.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

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