Das u.a. in Thermopapier als Farbentwickler enthaltene Bisphenol A zeigt schädliche Wirkungen auf das Hormon-system. Der Gehalt war seit 2018 in Erzeugnissen auf eine Konzentration von 0,1 Masseprozent begrenzt worden. Um eine erhöhte Aufnahme von Bisphenol A (BPA) durch Hautkontakt über die Verwendung in Kassenzetteln zu vermeiden, ist der zulässige Gehalt in Thermopapier zum 2. Januar 2020 auf maximal 0,02 Gewichtsprozent abge-senkt worden (VO (EU) 2016/2235, 12. Dezember 2016).
Vom IfAU wurden insgesamt 31 Stichproben auf den Gehalt an BPA und den Ersatzstoff Bisphenol S (BPS) unter-sucht: Eine Tankstellenkette hatte im Januar dieses Jahres noch Restbestände an BPA-haltigen Kassenzetteln in Verwendung, diese aber bis zu unserer Nachkontrolle im Februar offenbar aufgebraucht. Zwei weitere Proben klei-nerer Einzelhandelsgeschäfte enthielten BPA mit 0,8 und 1,3 Gew.-% und lagen damit oberhalb des Grenzwerts. Insbesondere bei kleineren Geschäften dürfte es noch eine Zeitlang dauern, bis Altbestände – entgegen dem ge-setzlichen Verbot – nicht mehr in Umlauf gebracht werden.
30% der untersuchten Proben enthielten den Ersatzstoff BPS in einer Konzentration von 0,6 bis 1,2 %. Es ist dem-nach festzustellen, dass das Verbot von BPA ganz überwiegend zu einem Ausweichen der Hersteller von Thermo-papier auf den Ersatzstoff BPS geführt hat.
Nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes* ist die Verwendung der meisten BPA-Ersatzstoffe – zu denen BPS gehört – jedoch nicht zu empfehlen, weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken können oder weil deren gesund-heitliche Wirkung aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. Von den in der Studie untersuchten 43 Ersatzstoffen zeigte mit der gewählten Testmethode lediglich eine Substanz (Pergafast) keine hor-monelle Wirkung.
Die Aufnahme von BPA und BPS erfolgt über den Hautkontakt mit dem Thermopapier. Insbesondere Schwangere oder Kleinkinder sollten daher möglichst auf einen häufigeren Kontakt mit dem Thermopapier verzichten. Die Kas-senbon-Pflicht führt diesbezüglich zu einer erhöhten Exposition der Verbraucher gegenüber potenziell gesundheits-nachteiligen Substanzen. Es erscheint uns deshalb dringend erforderlich, dass seitens des Gesetzgebers Maßnah-men zur Beseitigung hormonell wirksamer Substanzen aus unserer Umwelt ergriffen werden. Eine Freistellung von der Bon-Pflicht bei Klein- und Kleinstbeträgen kann einen Beitrag zur Verminderung des gesundheitlichen Risikos leisten.
Vorsorglich empfehlen wir deshalb das Tragen von Handschuhen bei Kontakt mit Kassenbons, um der Aufnahme mit hormonell wirksamen Substanzen vorzubeugen.
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