"So lange es nicht genügend wirksame Masken und Schutzkleidung für medizinisches Personal gibt, entbehrt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes jeglicher Grundlage“, wiederholt der hessische Ärztekammerpräsident eine frühere Erklärung. Das freiwillige Tragen einer Alltagsmaske könne zwar dazu beitragen, die Übertragung von Tröpfchen beim Husten und Sprechen zu verringern. Es dürfe aber nicht sein, dass sich Menschen durch eine Maskenpflicht in falscher Sicherheit wiegen und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen wie Abstand und häufiges und ausreichend langes Händewaschen vernachlässigten.
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