Durch die Corona-Krise kommt es bei vielen Familien zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Neben dem Kindergeld können Familien mit kleinem Einkommen bei ihrer Familienkasse auch einen Kinderzuschlag beantragen. Im Rahmen des Sozialschutzpakets hat die Bundesregierung die
Beantragung nun kurzfristig als „Notfall-KiZ“ vereinfacht.
Familien mit geringem Einkommen können so monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Direkteinstieg zum „Notfall-KiZ“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz
Neben wichtigen Informationen, einer Übersicht der aktuellen Änderungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen kann mit Hilfe des „KiZ-Lotsen“ geprüft werden, ob ein Anspruch besteht:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Ist dies der Fall, kann der online-Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/einstieg
Anträge online ausfüllen
Wichtig: Sowohl der Antrag auf Kindergeld als auch der Antrag auf Kinderzuschlag können online ausgefüllt werden. Alle Informationen sowie die Zugänge zu den eServices der Familienkasse finden sich auf: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Der unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Nachweisen kann dann auf dem Postweg an die zuständige Familienkasse gesendet werden.
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