Trennungs-Kinder sind entfremdenden Elternteilen häufig schutzlos ausgeliefert und leiden unter den Folgen meist ein Leben lang. Anlässlich des Internationalen Tages der Eltern-Kind-Entfremdung am 25.04.2020 mahnt der Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. mehr Schutz für Kinder an

Jährlich verlieren nach einer Trennung zehntausende Kinder den Kontakt zu einem geliebten Elternteil. Wenn ein Elternteil das Kind gegen den anderen Elternteil manipuliert und beeinflusst, bis schließlich häufig das Kind selbst zum eigenen Schutz den Kontakt zu einem Elternteil, meist dem Vater, abbrechen muss, spricht man von Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation). Die Kinder leiden unter diesem Trauma, das nichts Anderes als emotionaler Missbrauch an Kindern ist, meist ein Leben lang.

„Während Schläge gegen Kinder zu Recht verurteilt werden, wird psychische Gewalt durch Entfremdung häufig ignoriert, es wird weggeschaut“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., anlässlich des Internationalen Tages der Eltern-Kind-Entfremdung am 25.04.2020, obwohl auch seelische Verletzungen von Kindern gesetzlich verboten sind (§1631 (2) Bürgerliches Gesetzbuch). Initiiert wurde der Internationale Tag der Eltern-Kind-Entfremdung im Jahr 2006 als Aktionstag durch die Parental Alienation Awareness Organisation (PAAO) in Kanada. Der weltweite Aktionstag wird genutzt, um auf dieses Phänomen und das damit verbundene Leid für die betroffenen Kinder und die ausgegrenzten Elternteile aufmerksam zu machen.

Was es brauche, sei vor allem das Bewusstsein für die schweren Schäden, die Kinder durch eine Entfremdung von einem einst geliebten Elternteil erleiden. Hier besteht in Deutschland noch erheblicher Nachholbedarf.

„Wegschauen ist keine Option. Wir fordern daher insbesondere Jugendämter und Familiengerichte auf, entfremdendes Verhalten rechtzeitig zu erkennen, einzudämmen und notfalls das Kind dem Einfluss eines entfremdenden Elternteils zu frühzeitig zu entziehen“, mahnt Witt. Auch müsse Eltern-Kind-Entfremdung als Tatbestand im Strafgesetzbuch verankert werden, denn Missbrauch am eigenen Kind sei kein Kavaliersdelikt, sondern „ein Verbrechen an der Seele des eigenen Kindes“, was entsprechend geahndet werden müsse.

Der Verein setzt sich seit 1988 bundesweit ehrenamtlich unter dem Motto „Allen Kindern beide Eltern“ für den Schutz von Kindern getrennter Eltern ein und leistet mit seinen Kreisvereinen Unterstützung für betroffene Väter und Mütter.

Ergänzende Hinweise:

Während die Diskussion in Deutschland zur Eltern-Kind-Entfremdung noch am Anfang steht, wird International in vielen Staaten bereits aktiv gegen Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation und zum Schutz der Kinder vorgegangen. Man stützt sich dabei auf die Erkenntnisse aus über 1.300 wissenschaftlichen Studien.
Der ARD-Spielfilm „Weil Du mir gehörst“ brachte das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung 2020 erstmals in Deutschland einem breiten Publikum nahe und zeigte die Betroffenheit aller Beteiligten auf eindrückliche Weise.

Zum Trailer:
https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/videos/xl-vorschau-weil-du-mir-gehoerst-100.html 

Zum Film (ARD-Mediathek):
https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/weil-du-mir-gehoerst-100.html 

Über Väteraufbruch für Kinder e. V.

Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) ist der mitgliederstärkste bundesweit vertretene Interessenverband für Väter-, Kinder- und Familienrechte mit knapp 4.000 Mitgliedern in rund 100 Kreisvereinen und lokalen Ansprechpartnern, darunter 10 % Frauen.

www.vaeteraufbruch.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Väteraufbruch für Kinder e. V.
Herzogstr. 1a
60528 Frankfurt/M.
Telefon: +49 (69) 13396290
Telefax: +49 (721) 321-21425372
http://www.vaeteraufbruch.de

Ansprechpartner:
Rüdiger Meyer-Spelbrink
Bundesgeschäftsführer
Telefon: +49 (6627) 9150-434
E-Mail: meyer-spelbrink@vafk.de
Markus Witt
Sprecher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: witt@vafk.de
Karin Kokot
Leitung Projektgruppe „Eltern-Kind-Entfremdung
E-Mail: kokot@vafk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel