Ab dem 1. Mai 2020 können alle Absolventinnen und Absolventen einer handwerklichen Meisterprüfung in Baden-Württemberg eine einmalige Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Die Meisterprämie gilt rückwirkend für alle erfolgreichen Abschlüsse ab dem 01. Januar 2020. „Die Landesregierung setzt damit ein Zeichen für das Handwerk in Baden-Württemberg“, so Klaus Hofmann, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Dabei werden Landesmittel in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro jährlich bereitgestellt.

„Das Handwerk ist ein fester und unersetzlicher Bestandteil der baden-württembergischen Wirtschaft und Kultur. Es ist wichtig, dass wir uns für die Zukunft des Handwerks stark machen“, so Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Und Hofmann ergänzt: „Die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung wird durch die neue Prämie weiter vorangetrieben“. Im Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, so Hofmann, profitieren dadurch rund 500 Meisterinnen und Meister pro Jahr. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Meisterprämie die Weiterbildung zum Handwerksmeister noch attraktiver gestalten können“, so Hofmann weiter.

Nicht nur stehe der Meistertitel für einen Qualitätsanspruch im Handwerk, er garantiere auch den Erhalt von Fachkräften im Land. Hofmann wörtlich: „Gerade die zulassungspflichtigen Betriebe halten sich stabil am Markt und tragen einen großen Teil zum Erfolg des dualen Ausbildungssystems bei. Denn 95 Prozent der Lehrlinge im deutschen Handwerk werden in Meisterbetrieben oder in Betrieben mit gleichwertig qualifizierten Betriebsleitern ausgebildet“.

Zuschussberechtigt sind grundsätzlich alle Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, deren Wohnort oder die Arbeitsstätte zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegt. Die Meisterprämie kann bei der Handwerkskammer beantragt werden, die das Meisterprüfungszeugnis ausgestellt hat.

Bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald ist die Beantragung ab dem 1. Mai 2020 über die Webseite www.hwk-mannheim.de/meisterpraemie möglich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: michalke@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel