Stuttgart, – 2. April 2020 – In der Corona-Pandemie nutzen viele Angestellte die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Damit wird auch das derzeitige Erfordernis nach sozialer Distanzierung erfüllt und die Corona-Pandemie in ihrer Verbreitung gehemmt.
Was epidemiologisch sinnvoll ist, erscheint im Licht des gesetzlichen Unfall- und Arbeitsschutzes problematisch. Da dieser nur einen Versicherungsschutz bei beruflich veranlassten Tätigkeiten kennt und bei Home-Office offensichtlich eine Trennung zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten kaum möglich ist, kommt es hier regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was noch unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht, und was nicht. So entschied das Bundessozialgericht 2016, dass ein Sturz beim Holen von Wasser zum Trinken nicht versichert ist. Und das Sozialgericht München verneinte einen Unfallschutz beim Sturz im heimischen Badezimmer.
„Daher ist es durchaus sinnvoll über einen privaten Versicherungsschutz nachzudenken“, sagt Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Als sehr sinnvoll erweist sich in dieser Hinsicht die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie leistet dann, wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent eingetreten ist und sie mindestens sechs Monate dauert. Die Leistungen können individualvertraglich vereinbart werden, also z.B. Dauer und Höhe der Rente. Mehr als 60 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen ist jedoch nicht erlaubt.“
Eine BU gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den elementaren Versicherungen, denn sie deckt den Schutz der eigenen Berufsstätigkeit ab, die bei einem Durchschnittslohn von rund 40.000 Euro im Jahr den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten hilft. Zudem zahlen die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungen nur eine sehr kleine Rente wegen einer allgemeinen Erwerbsminderung, – und nicht aufgrund der eigenen Berufsunfähigkeit. Hier wird also erst dann geleistet, wenn man generell erwerbsgemindert ist, unabhängig davon, welchen Beruf man vorher ausgeübt hat.
Sich frühzeitig zu versichern bringt eine hohe Beitragsersparnis, merken Mayer-Paris und Kollegen an: „Das Eintrittsalter, aber insbesondere der Gesundheitszustand bei Abschluss sind wesentliche Preistreiber. Denn bei Vorerkrankungen steigt die Prämienhöhe bzw. gibt es Ausschlüsse. Z.B. wird ein Versicherer i.d.R. Rückenleiden bei einer BU ausschließen oder mit hohen Prämienzuschlägen versehen, wenn man vor dem BU-Abschluss schon an einem Bandscheibenvorfall litt.“
Mayer-Paris und Kollegen weisen aber darauf hin, dass inzwischen viele Versicherer bei solchen Problemen statt einer BU-Police abgespeckte biometrische Versicherungen anbieten. Dazu zählen z.B. EU-Policen, Grundfähigkeits- und Krankheits-Schutzbriefe. „Das klingt zwar kompliziert, aber ein Versicherungsvermittler kann hier schnell eine verständliche Orientierung geben“, so Mayer-Paris.
Private Unfallversicherung als Alternative
Wer sich eine BU nicht leisten will oder kann, hat dennoch die Möglichkeit, über eine günstige private Unfallversicherung vorzusorgen. Diese zahlt eine vertraglich vereinbarte Leistung, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einem Unfall führt.
„Hier würde also der Versicherte nicht nur bei einem Sturz im Home-Office Versicherungsleistungen erhalten, sondern bei allen möglichen Aktivitäten, unabhängig ob sie privat oder beruflich veranlasst sind“, sagt Mayer-Paris. „Dabei variieren die Versicherungsleistungen je nach Schwere des Unfalls und Dauer der körperlichen Wiederherstellung zwischen der Zahlung eines Krankenhaustagegeldes, Hilfeleistungen zu Hause, wie z.B. Pflege- und Reinigungsservice bis hin zu einer lebenslangen Unfallrente oder einer Todesfallleistung für Hinterbliebene.“
Wie bei allen Versicherungen helfen bei vertraglichen Details und den konkreten Leistungen die Versicherungskaufleute weiter. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind zudem Beratungen über Telefon und Video-Chats möglich, damit beim Home-Office Versicherungslücken geschlossen werden können.
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