Bartholomäus Bruyn der Ältere (1493–1555) zählt zu den bedeutendsten Portraitmalern der Renaissance, er hat aber auch großformatige Altargemälde geschaffen. Herausragend sind die Flügelmalereien des Hochaltares im Xantener Dom St. Viktor. Der Altar wurde 1529 beauftragt und war 1534 fertiggestellt. Neben den seitlichen Flügelgemälden gibt es als oberen Abschluss des Altars einen halbrunden Auszug, auf dem die Kreuzigung Christi zu sehen ist. Dieses Motiv, das die letzten Lebensstunden Christi zeigt, wird in der bevorstehenden Kar- und Osterzeit im Mittelpunkt der Liturgie stehen und das Augenmerk vieler Christinnen und Christen auf sich ziehen – aufgrund der aktuellen Situation ausschließlich in einem Online-Gottesdienst (https://www.sankt-viktor-xanten.de/…). Was sie nicht wissen können: Unter den gemalten Händen und Füßen verbergen sich Vorzeichnungen, die auch bei genauestem Hinsehen mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind; mit technischen Hilfsmitteln dagegen schon.
Im Rahmen einer Konservierungsmaßnahme konnte Vanessa Lange, Fotografin des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland, das Gemälde mit der Kreuzigung aus der Nähe fotografisch dokumentieren. Sie fertigte auch Detailaufnahmen im Infrarot-Bereich an. Mit dieser Technik können bei Gemälden Unterzeichnungen sichtbar gemacht werden, die dem Betrachter und der Betrachterin sonst verborgen bleiben. Die Infrarot-Aufnahmen zeigen, dass Bruyn die Vorzeichnungen auf der weiß grundierten Eichenholztafel zwar äußerst präzise angelegt hat, bei der farblichen Ausführung dann aber davon abwich. Besonders deutlich wird dies bei den Händen und Füßen Christi: Die Figur war zunächst einige Zentimeter kleiner geplant. „Was der Grund für Bruyns Entscheidung war, die malerische Ausführung zu ändern, bleibt sein Geheimnis“, so Diplom-Restaurator Marc Peez, der die Restaurierungsmaßnahme begleitet hat.
Zur Info: Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wird als Denkmalpflege-Fachamt in denkmalpflegerische Entscheidungen einbezogen. Es arbeitet auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetztes NRW und berät unter anderem Kommunen, Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer sowie Architektinnen und Architekten. Im Rheinland gibt es rund 52.000 denkmalgeschützte Objekte. Dazu gehören nicht nur sehr alte Gebäude, auch jüngere Architektur kann bereits unter Denkmalschutz gestellt werden. Parkanlagen oder stillgelegte Fabriken sowie Schiffe und andere bewegliche Objekte können ebenfalls nach dem Denkmalschutzgesetz NRW als Denkmäler geschützt werden. Das LVR-ADR sitzt in der Abtei Brauweiler in Pulheim und wird von Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke geleitet. Im LVR-ADR ist Sabine Cornelius Ihre Ansprechpartnerin: 0 22 34 – 98 54 549.
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