Die Corona-Krise hat dramatische Auswirkungen. Aufgrund der Schließungsverfügung der deutschen Behörden ist es dem Großteil der Unternehmen zurzeit nicht mehr erlaubt, ihren Betrieb fortzuführen. Umso wichtiger ist daher eine geeignete Versicherung. Mit der Betriebsschließungs-Versicherung liegt eine solche vor. Glück im Unglück daher eigentlich für diejenigen, die eine solche Versicherung abgeschlossen haben.
„Nicht so aber für diejenigen, die eine Betriebsschließungs-Versicherung bei der Mannheimer Versicherung abgeschlossen haben,“ erklärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Wie mehrere andere große deutsche Versicherer auch, verweigert die Mannheimer die Kostenübernahme und zieht sich auf das mit der Politik ausgehandelte Vergleichsangebot von 15 % des vorgeblichen Restschadens zurück.
„Dies ist für uns nicht nachvollziehbar“, stellt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Partner von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft, fest. „Es gibt zahlreiche Argumente, die eine Leistungspflicht bestätigen. Zwar mag es sein, dass Covid-19 nicht in den Bedingungen aufgeführt ist – dies ist aber nach unserer Einschätzung auch keinesfalls Voraussetzung, da die Bedingungen in der Regel auf das Infektionsschutzgesetz verweisen.“
Rechtsanwalt Luber ergänzt: „Wir bewerten daher die Ablehnung der Versicherung als untauglichen Versuch, sich ihrer Eintrittspflicht zu entziehen und gehen vielmehr von guten Erfolgsaussichten für die Betriebe aus, um Zahlungsansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung zu erhalten.“
Wir empfehlen daher Betroffenen, zeitnah Rechtsrat bei auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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