- Für den Busverkehr gilt ab Montag, 4. Mai 2020 wieder der reguläre Schulfahrplan. Somit erbringen die Verkehrsunternehmen im naldo bereits ab nächster Woche wieder die volle Kapazität, obwohl nur ein Teil der üblichen Schülerströme mit dem Bus unterwegs sein wird. Dies soll zu einer Entspannung der Situation in den Bussen beitragen und ist somit ein wichtiger Baustein zur Eindämmung des Coronavirus.
- Die Buslinien des Stadtverkehrs Tübingen fahren ab Montag, 4. Mai 2020 weiter nach einem Notfahrplan (Ferienfahrplan), der jedoch nochmals fahrtenmäßig auf verschiedenen Linien verstärkt wurde. Die Buslinien 18 und 19 fahren nach dem regulären Schulfahrplan.
- Die Nachtbusse in den Städten Reutlingen und Tübingen, der „Nachtschwärmer“ in Hechingen, der RufBus Zollernalb sowie die Anruf-Sammel-Verkehre im Landkreis Reutlingen bleiben weiterhin eingestellt.
- Das „naldo-Freizeit-Netz“, ein Angebot von speziellen Freizeitbussen und –zügen, das normalerweise am 1. Mai 2020 startet, wird frühestens auf 14. Juni 2020 beginnen.
Diese Neuregelungen wurden in enger Abstimmung von Busunternehmen, Aufgabenträgern und dem Verkehrsverbund naldo gestern aufgrund der aktuellen Lage beschlossen. Die Änderungen sind bereits jetzt in naldo-EFA/naldo-App enthalten. Einzig die Änderungen im Stadtverkehr Tübingen, die die Buslinien X15, 14, 16, 24 und verschiedene
Verstärkerfahrten betreffen, sowie die Umstellung der Buslinien 18 und 7632 auf den Schulfahrplan werden vsl. erst auf Sonntagabend (3. Mai 2020) in naldo-EFA/naldo-App verfügbar sein. Der Verkehrsverbund naldo bittet seine Fahrgäste, dies bei anstehenden Reiseplanungen zu beachten!
Die „Freizeitregelung“ der naldo-Schülermonatskarte gilt, da der Schulbetrieb wieder beginnt, ab 4. Mai wie an Schultagen, also montags bis freitags erst ab 13.15 Uhr.
Damit die Infektionsgefahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln niedrig bleibt, ist es seit 27. April 2020 Pflicht, dass alle Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Alltagsmaske tragen müssen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche Maske mit sich zu führen und sie an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteige) und im Fahrzeug aufzusetzen. Diesen Zweck erfüllt ebenfalls ein Schal oder Tuch. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker. naldo, bittet seine Fahrgäste, sich an diese Pflicht zu halten und somit ihren Teil dazu beizutragen, dass die Infektionsrate niedrig bleibt.
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