Zum vorgestellten Sondergutachten erklärt der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbe-Verbandes Sachsen-Anhalt, Töpfer:
„Das wichtigste Ziel bleibt nach wir vor, die Bürger zu schützen und die weitere Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Gleichwohl müssen wir mit Augenmaß dafür Sorge tragen, dass sowohl das gesellschaftliche als auch wirtschaftliche Leben nicht vollständig zum Erliegen kommt.
Die Wirtschaftsweisen empfehlen den Zeitraum, während die gesundheitspolitischen Maßnahmen in Kraft sind, so gut es geht zu nutzen. Sie unterstützen dabei den Vorschlag, die vorübergehende Schließung öffentlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, als Anlass zu nehmen, um anfallende oder bereits geplante Sanierungs- und Reparaturarbeiten vorzuziehen.
Fest steht, die Priorisierung von Investitionsvorhaben kann in der aktuellen Situation insbesondere jenen Betrieben helfen, die bereits von Auftragsstornierungen betroffen sind. Die Schulträger in Sachsen-Anhalt sind nun aufgefordert, entsprechend zu handeln”, so Töpfer.
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