Die Bundesregierung bemüht sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie um schnelle und unbürokratische Hilfe, explizit auch für Soloselbständige der Kreativbranche. Das vom Bundeskabinett beschlossene Vergabeverfahren für Hilfsleistungen sieht vor, dass finanzielle Zahlungen nur für Liquiditätsengpässe bei Betriebsausgaben gewährt werden, nicht aber für „Gewinne“, unter die die nun ausbleibenden Honorare etwa für Musikerinnen und Musiker gefallen wären. Nur in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wurden unkomplizierte Soforthilfsmaßnahmen für Soloselbständige eingeführt, für die inzwischen allerdings keine Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel erschöpft sind.
Die Konferenz der Wirtschaftsminister stimmte am 07. April 2020 einstimmig für einen monatlichen Pauschalbetrag für Soloselbständige, der auf Basis von nachgewiesenen coronabedingten Umsatzeinbrüchen für maximal drei Monate gewährt wird. Betriebskosten sollen demnach zusätzlich bezuschusst werden. Das Land Baden-Württemberg gewährt im Alleingang bereits jetzt den freien Kulturschaffenden, wie auch Angehörigen anderer freier Berufe, einen monatlichen Pauschbetrag von 1.180 Euro aus Landesmitteln.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und an die Bundesregierung, den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020 zur Coronasoforthilfe für Soloselbständige umzusetzen. Nach den gestrigen Beschlüssen der Bundesregierung muss von einem Stillstand des Konzertlebens bis mindestens zum Sommer ausgegangen werden. Wenn jetzt nicht unbürokratisch den Soloselbständigen geholfen wird, entstehen für diese Kulturschaffenden existenzielle Notlagen und unser Kulturleben wird auf Jahre hinaus nachhaltigen Schaden erleiden.“
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