Der Aktionär Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") hat der Gesellschaft am 19. April 2020 in Reaktion auf das Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") vom 17. April 2020 mitgeteilt, dass Asklepios die Forderungen von B. Braun nach Heraufsetzung der Mehrheitserfordernisse und Zahlung eines Abschlags ablehne und beabsichtige, seinerseits gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu verlangen. Gegenstand dieser Hauptversammlung solle die Beschlussfassung über eine vorzeitige Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Annette Beller und Frau Dr. Katrin Vernau sein. Als Grund für die angestrebten Abberufungen gibt Asklepios an, Frau Dr. Beller und Frau Dr. Vernau würden nicht gemäß den Interessen und dem Wohl der Gesellschaft handeln.
Asklepios kündigt weiter an beantragen zu wollen, dass anstelle von Frau Dr. Beller und Frau Dr. Vernau als neue Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Julia Dannath-Schuh und Herrn Dr. Jan Liersch gewählt werden. Darüber hinaus verlangt Asklepios, dass das eigene Einberufungsverlangen vor dem Einberufungsverlangen von B. Braun behandelt wird.
Der Vorstand wird ein Einberufungsverlangen von Asklepios im Falle seines Eingangs ebenfalls sorgfältig prüfen und ggf. die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen einleiten.
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