Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat an die Bundesregierung appelliert, dass die zum Schutz vor einer Ausbreitung des Corona-Virus notwendigen Maßnahmen nicht zu einer Einschränkung der Berichterstattung durch die Medien führen dürfen.
Es sei daher eine bürgernahe und richtige Entscheidung, die Zeitungsverkaufsstellen (wie z.B. Kioske) von der aktuellen Schließung auszunehmen.

„Wenn freie Recherche, Herstellung und Verbreitung von Zeitungen nicht mehr gewährleistet sind, werden Teile der Bevölkerung von der Berichterstattung abgeschnitten. Das gilt auch für die digitalen Vertriebswege“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff heute in Berlin.

Mit ihren verlässlichen Informationen seien gedruckte und digitale Zeitungsangebote ein wichtiger Stützpfeiler im Kampf gegen Falschinformationen und Panikmache. Auch andere Medien und Nachrichtenagenturen seien auf die Inhalte der Zeitungen angewiesen.

Die aktuellen Regelungen zu Notversorgungen bei der Kinderbetreuung in den Bundesländern zeigten, dass die Definitionen der „kritischen Infrastrukturen“ regional unterschiedlich seien. „Es wäre gut, wenn wir uns in Deutschland auf eine einheitliche Definition einigen könnten, was kritische Infrastrukturen sind. Die Berichterstattung durch freie Medien gehört für mich eindeutig dazu“, betonte Wolff. Dabei stünden selbstverständlich auch die Arbeitgeber in den Zeitungshäusern zu ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter in Redaktionen, Vertrieb und Produktion.

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