„Werbeanrufe ohne Einwilligung sind gesetzlich verboten“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin für Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Doch das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon blüht nach wie vor.“ Ein typisches Beispiel: Zunächst fragen die Anrufer in einer vorgetäuschten Umfrage nach pflegebedürftigen Menschen im Haushalt oder nach der Geschwindigkeit des Internetanschlusses. Dann leiten sie abrupt zum wahren Grund des Anrufs über, nämlich zum Abschluss eines Zeitschriftenabonnements. Sie preisen das Abo als Geschenk für die Teilnahme an der Umfrage an. Doch bei genauem Hinsehen entpuppt es sich als kostenpflichtiges Abonnement.
Mit folgenden Tipps kann man sich vor unerlaubter Telefonwerbung schützen:
- Geben Sie Ihre Telefonnummer generell nur dann an Unternehmen, wenn es für die Abwicklung des Vertrages zwingend nötig
- Streichen Sie bei jedem Vertragsabschluss Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben
- Geben Sie bei der Teilnahme an Gewinnspielen möglichst keine Telefonnummer Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu Werbezwecken. Denn: Gewinnspiele dienen vorwiegend der Datensammlung.
- Werden Sie dennoch angerufen, sollten Sie dem Anrufer folgende Fragen stellen: "Mit wem spreche ich? Für welches Unternehmen rufen Sie an? Was ist der Grund Ihres Anrufes?" Ist der Anrufer am Telefon unbekannt, legen Sie auf. Dies ist keinesfalls unhöflich!
- Bleiben Sie auf jeden Fall skeptisch und seien Sie so sparsam wie möglich mit der Preisgabe Ihrer Daten.
Web-Seminare bieten weitere Informationen
Verbraucherzentrale, Landeskriminalamt und Digitalbotschafter Rheinland-Pfalz informieren in drei Web-Seminaren über aktuelle Abzockmaschen, stellen Beispiele aus der Beratung vor und geben Tipps, wie man sich schützen kann.
Termine
Montag, 16. März 2020, 18 Uhr: Fake-Shops erkennen
Dienstag, 17. März 2020, 15 Uhr: Achtung, Abzocke! Untergeschobene Verträge am Telefon
Mittwoch, 18. März 2020, 11 Uhr: Drittanbieterkosten auf der Mobilfunkrechnung – Mit Werbeanzeigen auf dem Smartphone in die Abofalle tappen.
Die Web-Seminare dauern jeweils ca. eine Stunde. Die Teilnahme an den Web-Seminaren ist kostenfrei. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Tonausgabemöglichkeit benötigt. Ideal ist ein Headset. Weitere Informationen und den Link zum Webseminarraum schickt die Verbraucherzentrale nach Anmeldung zu.
Alle Aktivitäten rund um den Weltverbrauchertag sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/weltverbrauchertag-2020-rlp zu finden.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sieben Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de zu finden.
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