Mit Blick auf den beute bekannt gewordenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser, dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Der Bundesgesundheitsminister setzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das klare Signal, dass den Kliniken im Kampf gegen die Corona-Epidemie ein umfassender Rettungsschirm aufgespannt werden soll. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt dies ausdrücklich.

Die Kliniken müssen mit der erforderlichen Liquidität versorgt werden, damit sie leisten können, was medizinisch notwendig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine starke Solidargemeinschaft und steht dafür ein, dass die Kliniken die Finanzmittel bekommen, die sie für die Behandlung der Corona-Patienten brauchen.“ Der

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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