Solidarität ist in den schwierigen Zeiten der Corona-Krise das absolute Gebot der Stunde. Es geht jetzt darum, denen zu helfen, die aufgrund der Pandemie wirklich Hilfe benötigen. Die sächsischen Wohnungsgenossenschaften bieten ihren Mitgliedern und Mietern bereits vielfältige Hilfen und stellen noch einmal klar: Niemand soll aufgrund der Corona-Krise seine Wohnung verlieren!

„Die soziale Verantwortung, in dieser schweren Zeit den Mitgliedern bei finanziellen Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, ist der Rechtsform Genossenschaft per se immanent“, erklärte Mirjam Luserke, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG)

Die Wohnungsgenossenschaften sind dabei aber auch auf die Mithilfe der Mitglieder angewiesen. Daher appelliert der VSWG: Jetzt zählt Solidarität auch untereinander! Wer mit Berufung auf die Pandemie seine Mietzahlung zurückhält, obwohl die eigenen Einkünfte von der Pandemie nicht betroffen sind und er trotz der Krise in der Lage ist, seine Miete zu zahlen, schadet denjenigen, die auf Hilfe angewiesen sind.

Der Bundestag hat ein riesiges Hilfspaket  auch zu Gunsten der von COVID-19-Pandemie am stärksten betroffenen Mieter beschlossen. Danach darf ein Vermieter ein Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist vom Mieter glaubhaft zu machen. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters bleibt bestehen, sie wird nur bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt.

Das schnelle Handeln der Bundesregierung war angesichts der aktuellen Krisensituation ein notwendiger Schritt und erster Teil einer Lösung. Kein Mieter darf wegen Zahlungsausfällen, die durch diese schwere und ernsthafte Situation entstanden sind, seine Wohnung verlieren. Durch die Regelung können aber in absehbarer Zeit Liquiditätslücken für die Unternehmen entstehen, gerade auch bei kleineren Genossenschaften. Was daher diese Regelung zwingend ergänzen muss, ist ein "Sicher-Wohnen-Fonds", der bereits am vergangenen Wochenende gemeinsam vom GdW und Deutschen Mieterbund vorgeschlagen wurde. Als alleinige Lösung bedeutet ein Moratorium für die Mieter einen wachsenden Schuldenberg, den sie möglicherweise auch später nicht bedienen können, weil ihnen ihre Einnahmen weggebrochen sind, was damit Unternehmen vor große Herausforderungen stellen könnte.

„Wir gehen derzeit davon aus, dass kurzfristig rund 20 Prozent der Mieteinnahmen der sächsischen Wohnungsgenossenschaften gefährdet sind“, so der VSWG-Vorstand.

Dies berücksichtigt bereits, dass die Ausfälle in manchen Mietsegmenten größer – bspw. bei kleinen und finanziell sehr günstigen Wohnungen, weil wenig Reserven vorhanden –  sind und bei anderen kleiner – bspw. im Neubau bei tendenziell höheren Einkommen – sind.

„Allein bei den sächsischen Wohnungsgenossenschaften, die etwa 19 Prozent aller Mietwohnungen im Freistaat bewirtschaften, könnten sich die Mietausfälle so auf knapp 20 Mio. EUR – pro Monat! – summieren. Bis September 2020 sind wir dann bei rund 120 Mio. EUR, die einfach fehlen “, betonte Mirjam Luserke.

Dabei geht der VSWG davon aus, dass sich der Anteil der ausfallenden Mieten mit zunehmender Dauer der Krise um rund 1,5 bis 2 Prozent pro Monat erhöhen könnte, da nach und nach Unternehmen wirtschaftlich gefährdet sind und die Rücklagen der Bürgerinnen und Bürger mit der Zeit aufgebraucht sind. Um die wirtschaftlichen Risiken für die Mitglieder und Mieter auf der einen und die Wohnungsgenossenschaften auf der anderen Seite zu begrenzen, braucht es also schnell und kurzfristig den vorgeschlagenen „Sicher-Wohnen-Fonds“.

„Die Wohnung war wohl selten wertvoller als in diesen Zeiten. Sie bietet Schutz im Privaten und Geborgenheit. Die sächsischen Wohnungsgenossenschaften werden alles daran setzen, dass dies so bleibt. Mitglieder werden sich auch und gerade in diesen Krisenzeiten an ihre Genossenschaft wenden, um Einzelfalllösungen zu finden. Genossenschaft und Mitglieder profitieren jetzt von dem besonderen Vertrauensverhältnis, das der Rechtsform innewohnt“, fasst der VSWG-Vorstand abschließend zusammen.

Die 209 im Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG) organisierten Wohnungsgenossenschaften sind ein bedeutender Faktor im sächsischen Wohnungsmarkt. Sie bewirtschaften mit insgesamt 298.835 Wohneinheiten rund 19 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes im Freistaat Sachsen und bieten damit rund einer halben Million Menschen ein zukunftssicheres Zuhause. Als Unternehmen erwirtschaften sie mit den jährlichen Umsatzerlösen in Höhe von 1,25 Milliarden Euro einen Anteil von ca. 1 Prozent am sächsischen Bruttoinlandsprodukt und sind für rund 2.500 Mitarbeiter sowie über 75 Auszubildende und Studenten ein verlässlicher Arbeitgeber und sichern gleichzeitig Aufträge sowie Arbeitsplätze in vielen weiteren, die Wohnungswirtschaft flankierenden Branchen. Der VSWG hat seinen Sitz im Verbandshaus in Dresden und ist gesetzlicher Prüfungsverband sowie Fach- und Interessenverband für die im Bundesland Sachsen ansässigen Wohnungsgenossenschaften. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung der Mitglieder. Zudem übernimmt der Verband die gemeinschaftliche Interessenvertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V.
Antonstr. 37
01097 Dresden
Telefon: +49 (351) 80701-0
Telefax: +49 (351) 80701-60
http://www.vswg.de

Ansprechpartner:
Vivian Jakob
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (351) 80701-52
Fax: +49 (351) 80701-59
E-Mail: jakob@vswg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel