„Mit den Telekonsilen können insbesondere kleinere Krankenhäuser bei der Versorgung beatmeter Patienten beraten und unterstützt werden. Dies gilt auch bei der Diagnostik und Therapie“, unterstrich Brink die Bedeutung des von Landesregierung vollzogenen vorzeitigen Starts der Vorstufe des virtuellen Krankenhauses. Zudem werde zur Nutzung des Telekonsil-Services durch die Ärzte der Intensivstation eines Krankenhauses in der Regel nur einen Notebook-Computer sowie wenige weitere technische Voraussetzungen unter Einbindung der Krankenhaus-IT benötigt.
Der KGNW-Präsident wies zudem auf bereits vorhandene Erfahrungen in NRW bei der Umsetzung von Telekonsilen hin. So setzten die Universitätskliniken Aachen und Münster im Rahmen des TELnet@NRW-Projekts bereits seit drei Jahren Telekonsile mit 17 Krankenhäusern um. Auf dieser Basis konnte in nur 7 Tagen die notwendige Organisation und Technik zum vorzeitigen Start aufgebaut und am zurückliegenden Wochenende erfolgreich getestet werden. Zudem sei die zum Einsatz kommende elektronische Fallakte aus dem I/E-Health-NRW-Projekt seit November 2019 in vier Modellregionen in NRW in der Erprobung und laufe seitdem ebenfalls stabil.
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
Humboldtstraße 31
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 47819-0
Telefax: +49 (211) 47819-99
http://www.kgnw.de
Politik/Presse
Telefon: +49 (211) 47819-54
E-Mail: lkratz@kgnw.de