Anlässlich des Tages der Informationsfreiheit am 16. März 2020 möchte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) für mehr Transparenz in Thüringer Behörden werben und sorgen.

Bereits am 1. Januar 2020 trat das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) im Freistaat in Kraft. „Ein kleiner Fortschritt für die Informationsfreiheit in Thüringen“, so Dr. Lutz Hasse, der Thüringer Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit.

Das ThürTG soll – wie es der Name schon sagt – einen Paradigmenwechsel vollziehen, indem eine Vielzahl von Informationen, die bei den öffentlichen Stellen vorhanden sind, transparent für die BürgerInnen zugänglich gemacht wird. Dies kann auf Antrag einer Person oder durch die proaktive Einstellung der Informationen in das Thüringer Transparenzportal bzw. durch Veröffentlichung auf der eigenen Homepage geschehen. 

Um den transparenz- und informationspflichtigen öffentlichen Stellen in Thüringen Impulse für die Umsetzung des ThürTG zu geben, wird der TLfDI Anfang September 2020 für sie eine Veranstaltung zum Umgang mit dem ThürTG anbieten. Weitere Hinweise, u. a. über Referenten und Verlauf der Veranstaltung, wird der TLfDI an geeigneter Stelle veröffentlichen und darüber per Pressemitteilung informieren.

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