Was spricht für eine späte Ehe?
Natürlich heiraten ältere Menschen auch aus Liebe! Viele Menschen wollen auch eine lange Partnerschaft im Rentenalter endlich legitimieren oder ihrer Beziehung einen ordentlichen Rahmen verleihen. Umfragen zeigen allerdings: Es gibt noch einen Grund, der für die meisten heiratswilligen Silver Ager den Ausschlag gibt, das Standesamt zu besuchen. Sie wollen sich gegenseitig wirtschaftlich absichern. Vernünftig, denn nach Angaben der ARAG Experten rechnen sich auch im Alter Ehegattensplitting und andere Steuervorteile. Finanziell entlasten kann zudem die Möglichkeit der Krankenmitversicherung. Wenn ein Partner nur eine geringe Rente bekommt, kann sogar die Aussicht auf die Witwenrente ein guter Grund sein, die Ringe zu tauschen. Dafür muss die Ehe allerdings im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben. Ausnahme ist der Tod eines Ehepartners durch einen Unfall. Und auch wenn man sich mit dem Thema Tod nicht gerne beschäftigt: Tatsache ist, dass der überlebende Partner ohne Trauschein kein gesetzliches Erbrecht am Nachlass des Verstorbenen hat. Wenn jedoch ein Ehepartner stirbt, ist der andere abgesichert: Denn Verheiratete haben ein gesetzliches Erbrecht. Das bedeutet jedoch nicht, dass der hinterbliebene Ehepartner automatisch Alleinerbe ist. Auch Kinder und bei Kinderlosen die Eltern sind erbberechtigt.
Was passiert mit dem Vermögen?
Laut ARAG Experten ändert eine Heirat erst einmal gar nichts an den Vermögensverhältnissen der Eheleute. Jeder behält das Vermögen, das er bei der Eheschließung hatte. Und auch als Ehepaar wirtschaften beide autonom. Ein Partner haftet deshalb auch nicht für die Schulden, die der andere in die Ehe mitbringt oder die der andere während der Ehe anhäuft. Ausnahme: Die Eheleute haben vor einem Notar Gütergemeinschaft vereinbart. Ohne Ehevertrag leben die Eheleute in der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass nur das, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, ausgeglichen werden muss, wenn es doch später zur Scheidung kommt.
Ehepartner sind Angehörige!
Durch die Eheschließung gehören die Partner zu den Angehörigen des jeweils anderen. Wird der eine Ehepartner krank oder pflegebedürftig, erhält der andere im Krankenhaus Auskunft über den Gesundheitszustand. Ein Arzt hat zwar eine Schweigepflicht über alle Belange, die seinen Patienten betreffen. Bei Eheleuten gehen aber viele Ärzte davon aus, dass ihr Patient sie von der Schweigepflicht entbunden hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Ehegatte alle Entscheidungen für den erkrankten oder pflegebedürftigen Ehepartner treffen darf. Auch Eheleute sind laut ARAG Experten gut beraten, sich gegenseitig Vorsorgevollmachten zu erteilen und eine Patientenverfügung zu verfassen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de