Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt hat mit heutigem Erlass auf Grund der Corona-Pandemie Erleichterungen die öffentliche Vergabe von Bauleistungen geschaffen. Demnach soll bei Baumaßnahmen des Landes weiter ausgeschrieben und geplant werden. Angesichts der Corona-Pandemie liegt der Ausnahmetatbestand der „Besonderen Dringlichkeit“ vor, so dass auch Bauvorhaben nunmehr auch freihändig durch die öffentliche Hand vergeben werden können.
Der Baugewerbe-Verband begrüßt diesen Schritt des Wirtschaftsministeriums ausdrücklich, welches damit einer ähnlichen Regelung des Bundes folgt.
Jetzt kommt es darauf an den Virus einzudämmen, dem Land schnell wieder wirtschaftliche Stabilität zu verleihen und eine Perspektive für einen Re-Start zu geben.
Die Bauwirtschaft Sachsen-Anhalt kann mit ihrer regionalen wirtschaftlichen Verankerung einen wichtigen Beitrag für den Re-Start nach Corona geben.
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