Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands der Kritischen Aktionärin-nen und Aktionäre, sagt:
„Es gibt im Gesetzentwurf einige sinnvolle Änderungen zum Umgang von Akti-engesellschaften mit der aktuellen Pandemie. Die Frist, innerhalb derer eine Hauptversammlung abgehalten werden muss, wird von acht auf zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres ausgedehnt. Dies gibt den Konzernen ange-sichts der Corona-Krise dringend benötigte Zeit. Wir erwarten, dass Konzerne davon Gebrauch machen und ihre Hauptversammlungen möglichst verschie-ben, statt sie zeitnah virtuell abzuhalten, mit allen negativen Konsequenzen für die Beteiligung von Aktionären. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen neuen Regeln zum Fragerecht für Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen müs-sen dringend überarbeitet werden.“
Barbara Happe, Finanz-Campaignerin bei urgewald und Vorstandsmitglied im Dachverband, ergänzt:
„Auch bei virtuellen Hauptversammlungen darf das Fragerecht von Aktio-när*innen nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Es muss wei-terhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist. Hier öffnet der Gesetzentwurf die Türen für ein Rosinenpicken durch die Konzernvorstände. Statt ‚freiem Ermessen‘ über die Beantwortung von auch missliebigen Fragen braucht es eine Antwortpflicht mit klaren Bedingungen, so wie sie bisher im
Aktiengesetz gilt. Nur so kann die Zivilgesellschaft weiterhin auf dringende Än-derungen zu Gunsten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz hinwir-ken.“
Vorgeschlagener Gesetzentwurf (siehe v.a. Seite 9f)
https://www.bmjv.de/…
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