„Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber handelt. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass es sich um ein großes Problem handelt. Jeden Tag stehen Patientinnen und Patienten in den Apotheken und gehen leer aus. Wer auf Medikamente angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass sie lieferbar sind. Patienten brauchen Versorgungssicherheit.“
Laut Gesetz können die Behörden Pharmafirmen künftig verpflichten, im Falle von Engpässen Medikamente zu bevorraten. Kommt es dennoch zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten preisgünstigen Medikamenten, können Apotheken dem Gesetz zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben. Patientinnen und Patienten müssen die Mehrkosten dafür nicht tragen:
„Dieser Punkt ist uns besonders wichtig. Viele Menschen sind sowieso schon über die Maßen belastet durch Zuzahlungen für Medikamente“, sagte Verena Bentele.
Grundsätzlich lehnt der VdK mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen ab. Patienten seien keine Kunden, Krankenkassen Teil der Sozialversicherung und keine profitorientierten Unternehmen, ergänzt Bentele:
„In einem Wettbewerb im Gesundheitswesen verlieren immer die Alten und Kranken. Auch über 20 Jahre nach der Einführung gibt es keine Studien, die belegen, dass Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu einer besseren Versorgung der Patienten führt.“
Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de
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