Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Betroffene erhalten in dieser Zeit ein geringeres Entgelt, für das auch niedrigere Beiträge auf dem Rentenkonto eingezahlt werden. Auf die spätere Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Für das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt – den sogenannten Kurzlohn – teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Zusätzlich ist auch die Differenz zum bisherigen Bruttoentgelt für die spätere Rente relevant: Für 80 Prozent des fiktiven Entgelts zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung – auch dann, wenn die Arbeit wegen „Kurzarbeit Null“ ruht.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Entgelt von 3.000 Euro brutto. Arbeitet er normal weiter, liegt sein Rentenanspruch nach einem Jahr bei knapp 29,40 Euro. Bei einem Kurzarbeitergeld von 1.500 Euro verringert sich sein Rentenanspruch um 3 Euro.

Weitere Informationen dazu gibt es am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.                                                                    

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 6
30880 Laatzen
Telefon: +49 (511) 829-0
Telefax: +49 (511) 829-2635
http://www.deutsche-rentenversicherung.de

Ansprechpartner:
Wolf-Dieter Burde
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 829-2634
Fax: +49 (511) 829-2635
E-Mail: Wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel