Die Corona-Pandemie hält alle in Atem und viele Menschen schauen ängstlich in die Zukunft. Aufgrund der herausragenden Arbeit und Einsatzbereitschaft vieler Berufsgruppen ist aktuell ein Großteil der Daseinsvorsage weitestgehend gewährleistet. Mit zunehmender Ausbreitung des Virus stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen, sondern auch die eventuell aus Einkommensverlusten resultierende Zahlungsunfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. „Sollte den mietrechtlichen Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nachgekommen werden, drohen ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Auch die Fortsetzung von gewerblichen Mietverhältnissen ist gefährdet“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.

Gewerbetreibende können zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihrer Tätigkeit nicht mehr oder nur beschränkt nachgehen. Viele Arbeitnehmer werden in Kurzarbeit geschickt oder erhalten die betriebsbedingte Kündigung.

Diese Gegebenheiten werden voraussichtlich bis auf Weiteres anhalten und haben weitreichende Konsequenzen.

Das Gesamteinkommen pro Haushalt wird sich in der kommenden Zeit massiv reduzieren oder ggfs. ganz ausbleiben.

„Es ist nicht erstrebenswert, die Problematik der Mietzahlungen in zeitlicher Hinsicht nur zu verschieben. Es ist damit zu rechnen, dass viele Mieterinnen und Mieter, die gegenwärtig ihrer Mietzahlungsverpflichtung im Zuge der Corona-Pandemie nicht nachkommen können, auch nach der Corona-Pandemie existenzielle finanzielle Probleme haben werden“, so Jochen Kiersch, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.

Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich insofern an die Landesregierung gewandt und den Vorschlag zur Einrichtung von „Sicher-Wohnen-Fonds“ unterbreitet. Danach sollen Mietzahlungen von Mieterinnen und Mietern aus Schleswig-Holstein, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Bedrängnis geraten sind, durch diese Fonds des Landes Schleswig-Holstein übernommen werden.

„Wir regen an, diese Leistungen aus den Fonds als finanziellen Zuschuss auszugestalten“, so Kiersch.

„In diesen Zeiten der Not ist es dringend geboten, das vertraute Heim von Mieterinnen und Mietern nicht zu gefährden“, so Kiersch weiter.

„Gleichzeitig appellieren wir an die Vermieter in Schleswig-Holstein, sich der Nöte ihrer Mieterinnen und Mieter bewusst zu werden und im Zuge des Solidaritätsgedankens unkonventionelle Lösungen zu finden“, so Mainitz abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Eggerstedtstr. 1
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 97919-0
Telefax: +49 (431) 97919-30
http://www.mieterbund-schleswig-holstein.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel