Gewerbetreibende können zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihrer Tätigkeit nicht mehr oder nur beschränkt nachgehen. Viele Arbeitnehmer werden in Kurzarbeit geschickt oder erhalten die betriebsbedingte Kündigung.
Diese Gegebenheiten werden voraussichtlich bis auf Weiteres anhalten und haben weitreichende Konsequenzen.
Das Gesamteinkommen pro Haushalt wird sich in der kommenden Zeit massiv reduzieren oder ggfs. ganz ausbleiben.
„Es ist nicht erstrebenswert, die Problematik der Mietzahlungen in zeitlicher Hinsicht nur zu verschieben. Es ist damit zu rechnen, dass viele Mieterinnen und Mieter, die gegenwärtig ihrer Mietzahlungsverpflichtung im Zuge der Corona-Pandemie nicht nachkommen können, auch nach der Corona-Pandemie existenzielle finanzielle Probleme haben werden“, so Jochen Kiersch, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.
Der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein hat sich insofern an die Landesregierung gewandt und den Vorschlag zur Einrichtung von „Sicher-Wohnen-Fonds“ unterbreitet. Danach sollen Mietzahlungen von Mieterinnen und Mietern aus Schleswig-Holstein, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Bedrängnis geraten sind, durch diese Fonds des Landes Schleswig-Holstein übernommen werden.
„Wir regen an, diese Leistungen aus den Fonds als finanziellen Zuschuss auszugestalten“, so Kiersch.
„In diesen Zeiten der Not ist es dringend geboten, das vertraute Heim von Mieterinnen und Mietern nicht zu gefährden“, so Kiersch weiter.
„Gleichzeitig appellieren wir an die Vermieter in Schleswig-Holstein, sich der Nöte ihrer Mieterinnen und Mieter bewusst zu werden und im Zuge des Solidaritätsgedankens unkonventionelle Lösungen zu finden“, so Mainitz abschließend.
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