Die angesichts der Belastungen durch SARS-CoV-2 geplanten Hilfsmaßnahmen für Krankenhäuser und Kassenpraxen sind uneingeschränkt zu begrüßen, betont der Präsident der hessischen Ärztekammer Dr. med. Edgar Pinkowski.

Allerdings fordert er weitere Ergänzungen, um auch die durchgangsärztlichen und die privatärztlichen Praxen zu schützen. Diese fallen bislang nicht unter den Geltungsbereich des Unterstützungsgesetzes für das Gesundheitswesen. „Die Gesetzliche Unfallversicherung muss die durchgangsärztlichen Praxen stützen. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung ist in der Pflicht, einen deutlichen Beitrag zur Hilfe zu leisten.“

Pinkowski weist außerdem darauf hin, dass auch den Vertragsärztinnen und -ärzten die Einnahmen aus der Behandlung beispielsweise von Beamten fehlen.

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