Im Dezember 2019 hat die Bundesregierung ihre Energieeffizienzstrategie 2050 vorgelegt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt die Strategie grundsätzlich, hält aber bei einigen Punkten Nachbesserungen für notwendig. Dies gilt unter anderem für den Bereich Gebäude, für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die CO2-Bepreisung. Insgesamt sollte aus Sicht des Verbands bei Neubauten – wie auch bei Modernisierungen – mit Blick auf Energiewende und Digitalisierung noch stärker auf eine zukunftsorientierte Infrastruktur (Elektroanlage, Ladevorrichtungen, Glasfaseranschluss) geachtet werden.
Sektorübergreifende Betrachtung wichtig
In seiner Stellungnahme weist der ZVEH unter anderem darauf hin, dass Energieeffizienz nicht isoliert und sektorbezogen betrachtet werden sollte, da die Kopplung unterschiedlicher Sektoren ein hohes Einsparpotential in Sachen Energieverbräuche bietet. Nach Ansicht des Verbands kann in diesem Bereich gerade die Gebäudeautomation einen wichtigen Beitrag leisten – sowohl durch ein gebäudebezogenes Energiemanagement als auch durch Einbindung von Gebäuden in ein systemübergreifendes Energiemanagement.
Elektrische Anlagen einbeziehen
Nach Ansicht des ZVEH muss die Ertüchtigung der elektrischen Anlage vom Gesetzgeber als elementarer Bestandteil von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäude anerkannt werden, da sie eine Grundvoraussetzung für ein effizientes Energiemanagement darstellt. Eine Einbeziehung der Elektroanlage hinsichtlich der Energieeffizienzmaßnahmen ist umso dringender erforderlich als in Deutschland ein erheblicher, von der Politik weitestgehend unbeachteter, Sanierungsstau bei den elektrischen Anlagen besteht. Der Gesetzgeber muss daher zeitnah klarstellen, ob die Ertüchtigung der elektrischen Anlage förderfähig ist und zu den begünstigten Einzelmaßnahmen der steuerlichen Sanierungsförderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) zählt. Denn nur so kann ein Anreiz zur Ertüchtigung veralteter Anlagen gesetzt werden. Derzeit kann eine Förderfähigkeit durch Auslegung von § 1 Abs. 2 Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) lediglich vermutet werden. Darüber hinaus sollte die Sanierung der elektrischen Anlage explizit in die Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen werden.
Digitale Infrastruktur ausbauen
Eine weitere Voraussetzung für die Steigerung der Energieeffizienz stellt nach Ansicht des ZVEH der Ausbau der digitalen Infrastruktur dar. Sie bildet die Basis, um Erneuerbare Energien und Elektromobilität mit Hilfe von Smart-Home-Technologien effizient in das Energiesystem zu integrieren und Energieverbräuche sektorübergreifend zu optimieren. Neben einem beschleunigten und flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes gilt es, Kommunikationsleitungen in Gebäuden zu erneuern, da die im Großteil des Gebäudebestands vorhandene Technik den Anforderungen der Digitalisierung nicht gewachsen ist.
Private Ladeinfrastruktur für E-Mobilität stärker fördern
Elektromobilität stellt einen wichtigen Baustein dar, um die CO2-Ziele der Regierung zu erreichen. Der Hochlauf der Elektromobilität erfordert jedoch eine stabile, zukunftssichere Infrastruktur, die eine flächendeckende Ladung von Elektrofahrzeugen in hoher Anzahl ermöglicht. Während bislang vor allem die öffentliche Infrastruktur ausgebaut wurde, gilt es nach Ansicht des ZVEH, den Fokus viel stärker auf die private Infrastruktur zu legen. Schließlich finden künftig 85 Prozent aller Ladevorgängen zu Hause oder am Arbeitsort statt. Entsprechend sollten staatliche Förderungen auf diesen Bereich ausgeweitet und rechtliche Hürden beseitigt werden.
CO2-Bepreisung anheben, Bürger gleichzeitig stärker entlasten
Eine Bepreisung von CO2 ist grundsätzlich eine ökologisch wirksame und ökonomisch effiziente Form des Klimaschutzes. Der ZVEH begrüßt daher sowohl eine am CO2-Ausstoß orientierte Bepreisung als auch die Einbeziehung bislang nicht vom EU-Emissionshandel (ETS) betroffener Sektoren – insbesondere Gebäude und Verkehr.
Handwerksbetrieben mit größerem Fuhrpark und weitem geschäftlichen Einsatzradius entstehen durch die CO2-Besteuerung jedoch erhebliche Mehrkosten, die derzeit nur unzureichend kompensiert werden. Aus diesem Grund plädiert der Verband zwar für eine ambitionierte CO2-Bepreisung in den Non-ETS-Sektoren, die Anreize für Energieeffizienz setzt. Die dadurch erzielten Einnahmen sollte jedoch aufkommensneutral und fair an Bürger und Unternehmen zurückverteilt werden.
Das Positionspapier des ZVEH wurde an den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als politische Vertretung des Gesamthandwerks weitergeleitet und den elektrohandwerklichen Landesinnungsverbänden und Landesorganisationen als bundeseinheitliche Argumentationsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Für eine stärkere Berücksichtigung der Elektroanlage als Basis für die erfolgreiche Umsetzung von Elektromobilität sowie für eine stärkere Förderung von Elektromodernisierungen und den Aufbau von Ladeinfrastruktur setzt sich der ZVEH aktuell auch in anderen Gesetzgebungsverfahren, so etwa dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEiG) und dem Masterplan Ladeinfrastruktur, ein.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 50.717 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 500.643 Beschäftigten, davon 43.250 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von rund 61,1 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören 12 Landesverbände mit 320 Innungen an.
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