Die Selbstregulierung nach NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft. Zu diesem NetzDG-Prüfausschuss gehören rund 50 Juristinnen und Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über die Fälle entscheiden. Die Anbieter sind an die Entscheidungen des Gremiums gebunden und müssen bei Rechtswidrigkeit dafür sorgen, dass der Inhalt in Deutschland nicht mehr abrufbar ist.
Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM:
„Die FSM zeichnen viele Jahre Erfahrung als Selbstkontrolle im Jugendschutzbereich aus, die wir nun für die Arbeit mit dem NetzDG nutzen werden. Wir hoffen, dass unsere unabhängigen Expertinnen und Experten wegweisende Entscheidungen treffen, die Leitlinien für den Umgang mit Hate Speech und Rechtspopulismus im Grenzbereich der Legalität bieten können.“
Weitere Informationen und eine Grafik, die den Beschwerdevorgang verdeutlicht, finden Sie unter www.fsm.de/de/netzdg.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendge-fährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.
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