Die Europäische Kommission hat heute als Teil ihres Green Deals den Entwurf eines europäischen Klimagesetzes vorgelegt. Dazu erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

"Das Klimagesetz der Kommission sieht vor, dass Klimaneutralität in der EU bis 2050 unter Gewährleistung von wichtigen Voraussetzungen erreicht werden soll: Dazu gehören Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit, höhere Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Diese bindenden Voraussetzungen stärken auch für die Energiewende im Wohngebäudebereich die Hoffnung auf einen Übergang zur Klimaneutralität ohne wirtschaftliche oder soziale Verwerfungen. Unbedingt notwendig ist aber, dass diese wesentlichen Bedingungen wie Kosteneffizienz und Bezahlbarkeit nicht erst für das Erreichen der Klimaziele ab 2030, sondern ab sofort auch für die Umsetzung der 2030-Ziele gelten. Ob die Energiewende beim Wohnen sozialverträglich gelingt, hängt also entscheidend auch von der weiteren Ausgestaltung der EU-Gesetzgebung ab.

Die Wohnungswirtschaft in Europa braucht für eine sozial gerechte Umsetzung der Klimaziele dringend EU-weite Vereinfachungen für die dezentrale Stromerzeugung und Mieterstrom bis hin zur Gleichbehandlung von Strom und Wärme im Quartier. Auf nationaler Ebene wird es ohne die Beseitigung der seit langem bekannten Hemmnisse nicht gehen. Wohnungsunternehmen müssen Energie dezentral vor Ort erzeugen können, ohne dafür durch einen Wegfall der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei der normalen Vermietung bestraft zu werden. Zudem müssen digitale Techniken der Energieerzeugung in die Betriebskostenverordnung aufgenommen werden.
Und es ist mehr Ehrlichkeit gefragt: Den Bürgerinnen und Bürgern muss von der Politik offen kommuniziert werden, dass Klimaschutz angesichts der sehr ambitionierten Ziele das Wohnen zwangsweise verteuern wird. Worauf es dabei ankommt und wofür die Politik Sorge tragen muss, ist, die höheren Kosten bei denen abzufedern, die sich dies nicht leisten können. Dazu ist eine dauerhafte massive finanzielle Unterstützung bei der weiteren energetischen Gebäudesanierung notwendig, damit die Wohnkosten nicht über 30 Prozent des verfügbaren Einkommens steigen. Insgesamt werden für vermietete Wohngebäude in Deutschland künftig pro Jahr mindestens 10 Mrd. Euro an staatlicher Unterstützung notwendig sein – anders sind die extrem anspruchsvollen Klimaziele nicht sozialverträglich für Mieter und Vermieter zu erreichen."

Hintergrund:

Das Klimagesetz der Europäischen Kommission macht die Klimaneutralität in der EU bis 2050 zum bindenden Ziel, das über eine Reduktion der Treibhausgasemissionen erreicht werden soll. Darüber hinaus sollen bis September 2020 die Optionen für ein verschärftes 2030-Ziel – eine Treibhausgas-Reduktion von 50 bis 55 Prozent statt bisher 40 Prozent gegenüber 1990 – untersucht werden. Bis Mitte 2021 soll dann beurteilt werden, wie die entsprechende Gesetzgebung der EU an das neue Ziel 2030 und die Klimaneutralität 2050 angepasst werden muss

Die Kommission muss bei der Zielfestlegung folgende die folgenden bindenden Voraussetzungen berücksichtigen: Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie müssen gewahrt werden. Die beste verfügbare Technologie muss zum Einsatz kommen können. Energieeffizienz und Versorgungssicherheit müssen dabei im Vordergrund stehen – und die Menschen in der EU müssen sich die Energieversorgung weiterhin leisten können. Bei der Umsetzung der Ziele müssen Fairness und Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten gewahrt werden. Umwelteffizienz und Fortschritt über die Zeit sind notwendig. Internationale Entwicklungen sowie die besten verfügbaren und neuesten wissenschaftlichen Beweise müssen berücksichtigt werden.

Die Mitgliedsstaaten sollen Anpassungsstrategien an den Klimawandel entwickeln und einführen. Die nationalen Maßnahmen werden anschließend von der EU bewertet.

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