Im Bundestag wird heute in erster Lesung der Gesetzentwurf zum Aufbau eines Sondervermögens für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beraten. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:

„Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch im Betreuungsangebot geben. Klug wäre es, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln. Denn Schule und Betreuung müssen Hand in Hand gehen. Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass es bereits sehr unterschiedliche Betreuungsangebote und Rechtsansprüche auch für die Altersgruppe der Schulkinder in den Bundesländern gibt. Auf diese muss aufgebaut werden.

Die Städte kritisieren deshalb, dass die Bundesregierung einen Rechtsanspruch im Jugendhilferecht regeln und bei den Kommunen ansiedeln will. Das ist der falsche Ansatz – auch wenn das Gesetz dazu heute noch nicht im Bundestag vorliegt. Die Ganztagsbetreuung im System Schule zu sichern, ist der deutlich bessere Weg, die Bildungs- und Teilhabechancen von Schulkindern durch individuelle Förderung zu verbessern. Gleichzeitig lässt sich so für Eltern die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erleichtern.

Weil Bund und Länder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Jugendhilferecht einführen wollen, müssen sie einen erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen. Die bisher vom Bund  in einem Sondervermögen eingeplanten Mittel von 2 Milliarden Euro decken nur einen kleinen Teil der notwendigen Investitionen von 7,5 Milliarden Euro.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Auftrag von Bund und Ländern die notwendigen Investitionskosten bis zum Jahr 2025 auf  7,5 Milliarden Euro und die jährlichen Betriebskosten auf  4,4 Milliarden Euro geschätzt. Laut DJI müssen rund 1 Million zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, um einen Rechtsanspruch für Grundschulkinder umzusetzen.

Für einen umfassenden Rechtsanspruch, wie ihn die Koalition bis zum Jahr 2025 plant, wird es trotz aller Anstrengungen kaum gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden. Ein Ganztagesbetrieb macht zudem an den Schulen den Bau von zusätzlichen Räumen nötig für die Mittagsverpflegung, die individuelle Förderung von Schulkindern und mehr Freizeitmöglichkeiten. Das wird nur schrittweise möglich sein.

Die Kommunen brauchen einen realistischen Zeitplan und hinreichend Finanzmittel. Nur dann kann das Projekt Rechtsanspruch bundesweit gelingen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wirtschaftsverwaltungsgesellschaft des Deutschen Städtetagesellschaft mbH
Gereonstraße 18 – 32
50670 Köln
Telefon: +49 (221) 3771-0
Telefax: +49 (221) 3771-128
http://www.staedtetag.de

Ansprechpartner:
Volker Bästlein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 37711-130
Fax: +49 (30) 37711-139
E-Mail: presse@staedtetag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel