„Von 60 Prozent des normalen Nettolohns kann keine Köchin, kein Restaurantfachmann und keine Bäckereifachfrau leben.“ Das hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) klargestellt und eine Änderung der Regeln zur Kurzarbeit gefordert.

Die voraussichtlich am morgigen Morgen vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung bei der Kurzarbeit kämen vor allem den Unternehmen, nicht aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute. Weil sich viele Arbeitgeber weigerten, das Kurzarbeitergeld aus eigenen Mitteln aufzustocken, müssten sie verpflichtet werden, mindestens die neuerdings eingesparten Sozialbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben, so Zeitler. 

„Wenn die Bundesregierung jetzt nicht dafür sorgt, dass das Kurzarbeitergeld deutlich steigt, sind bald hunderttausende Menschen zusätzlich auf Hartz IV.“ Es sei „ein fatales Signal und eine für das gesellschaftliche Zusammenleben gefährliche Unwucht“, wenn die Politik in der Corona-Krise auf der einen Seite Unternehmen mit hunderten Milliarden Euro helfe, auf der anderen Seite aber hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Regen stehen lasse, so Zeitler.

„In Zeiten der Krise muss die Gesellschaft zusammenstehen. Politische Entscheidungen, dürfen nicht zur Spaltung führen, sondern müssen sicherstellen, dass die Krisenlast fair verteilt wird. Es ist absolut notwendig und richtig, dass die Unternehmen mit aller Kraft finanziell unterstützt werden. Genauso einen Schutzschirm brauchen aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe, Bäckereien und anderen Branchen mit niedrigen Löhnen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Haubachstr. 76
22765 Hamburg
Telefon: +49 (40) 38013-0
Telefax: +49 (40) 38926-37
http://www.ngg.net

Ansprechpartner:
Jonas Bohl
Telefon: +49 (40) 38013-106
Fax: +49 (40) 38013-220
E-Mail: jonas.bohl@ngg.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel