Der Verband weist darauf hin, dass gemeinnützige Träger anders als kommerzielle Anbieter kaum Risikorücklagen bilden dürfen. „Alles, was hereinkommt, muss auch wieder für den guten Zweck ausgegeben werden. Auf möglicherweise längere Schließungen oder Ausfallzeiten können gemeinnützige Einrichtungen strukturell nicht vorbereitet sein. Kredite sind daher in vielen Fällen kein geeignetes Instrument zur Unterstützung, da sie letztlich zu einer Überschuldung und damit ebenfalls zum Konkurs der Einrichtungen führen können“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Betroffen sei das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten dürfen, Kindergärten, die geschlossen bleiben, Beratungsstellen aller Art, Rehabilitationseinrichtungen wie etwa Kur- und Erholungseinrichtungen bis hin zu Jugendzentren, Altenclubs, Begegnungsstätten und sogar Pflegeeinrichtungen.
Der Paritätische fordert, dass grundsätzlich die öffentliche Finanzierung für die Einrichtungen und Dienste in den nächsten Wochen weiterlaufen muss, unabhängig von Ausfällen oder temporären Schließungen. „Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, wird gewachsene soziale Infrastruktur zerstört. Dann könnte in einem Monat vielleicht der Coronavirus weg sein, aber mit ihm gleich auch der Kindergarten oder die Behinderteneinrichtung“, warnt Schneider. Es gehe um die Aufrechterhaltung der sozialen Daseinsvorsorge. „Wir brauchen jetzt mutige und wirksame politische Entscheidungen im Bund und in den Ländern.“
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