„Wir freuen uns, dass wir bis Dienstagvormittag bereits 1.600 Anträge positiv abschließen und an die L-Bank weiterleiten konnten“, meldet sich Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, mit einer ersten Zwischenbilanz. Erfreut zeigt sich der Kammerchef auch darüber, dass seit dem Wochenende erleichterte Bedingungen bei der Antragsstellung gelten. „Eine Nachjustierung seitens der Politik hat ergeben, dass die Soforthilfe des Landes ohne Prüfung des Privatvermögens oder betrieblich liquider Mittel ausbezahlt wird. Stattdessen müssen die Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die Fixkosten des Unternehmens zu decken.“ Diese Änderung finde natürlich auch bei der Prüfung der Anträge, die bereits vor dem Wochenende bei der Handwerkskammer Region Stuttgart eingegangen sind, Beachtung.
„Für viele unserer Handwerker, die zum Beispiel in der Lebensmittelbranche, den Gesundheitsberufen oder Kfz-Werkstätten arbeiten, geht die tägliche Arbeit weiter – natürlich unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel dem Mindestabstand“, fährt Hoefling fort. Um die Existenzen dieser Firmen nicht auch noch zu gefährden, sei es besonders wichtig, die regionalen Geschäfte zu unterstützen.
Die wichtigsten Infos zur Soforthilfe im Überblick
Unternehmen aus Baden-Württemberg, die aufgrund der Corona-Krise finanzielle Unterstützung benötigen, können eine einmalige Soforthilfe beantragen. Konkret umfasst dies Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die sich in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden.
Die Soforthilfe beläuft sich auf bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern, bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern und bis zu 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern.
Der Antrag auf Soforthilfe ist auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zu finden. Dieser muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben über die Webseite www.bw-soforthilfe.de digital eingereicht und damit an die Handwerkskammer geleitet werden. Deren Soforthilfe-Team kümmert sich dann um die schnellstmögliche Prüfung dieser Unterlagen sowie die Übermittlung an die L-Bank.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten, zum Beispiel für in Teilzeit Arbeitende, erfahren Sie auf der Website der Handwerkskammer unter http://www.hwk-stuttgart.de/soforthilfe
Anbei finden Sie zudem einen Tonmitschnitt von Kammer-Hauptgeschäftsführer Thomas Hoefling zum aktuellen Stand der Soforthilfe-Anträge, den Sie in Ihrer Berichterstattung gerne verwenden dürfen.
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